Förderprogramm

Mikromezzaninfonds Deutschland

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Frauenförderung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Mikromezzaninfonds Deutschland

zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Existenzgründerin, Existenzgründer oder kleines, junges Unternehmen mehr Eigenkapital brauchen, kann der Mikromezzaninfonds Deutschland sich mit bis zu EUR 150.000 an Ihrem Unternehmen beteiligen.

Volltext

Mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland können Sie als Unternehmensgründerin, Unternehmensgründer oder als kleines und junges Unternehmen Ihr wirtschaftliches Eigenkapital erhöhen, um sich neuen Kreditspielraum für Investitionsvorhaben zu verschaffen. Der Kapitalgeber erwirbt dadurch kein Stimm- oder Einflussrecht in Ihrem Unternehmen.

Der Fonds richtet sich besonders an

  • Ausbildungsbetriebe,
  • Unternehmen, die von Arbeitslosen gegründet werden,
  • Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden,
  • gewerblich orientierte Sozialunternehmen sowie
  • umweltorientierte Unternehmen.

Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten teilweise besondere Konditionen.

Die Beteiligung kann bis zu EUR 50.000 betragen, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu EUR 150.000.

Berechnet wird eine vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 8 Prozent pro Jahr. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die ergebnisunabhängige Vergütung 6,5 Prozent pro Jahr. Gegebenenfalls müssen Sie eine Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 Prozent der Einlage zahlen.

Sie entrichten bei Auszahlung eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 Prozent.

Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Sie zahlen das Geld in jährlich gleich hohen Raten zurück, erstmals nach 7 Jahren.

Ansprechpartner ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, in dem Sie die Investition umsetzen werden.

Anfragen können Sie auch über die Internetseite des Mikromezzaninfonds stellen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
  • Ihr Unternehmen muss eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Mikromezzaninfonds Deutschland

Produktinformation (Stand Januar 2023)

Der Zugang von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen ist in Deutschland erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund wurde ein Mikromezzaninfonds (Fonds) aufgelegt, der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanziert ist. Zweck des Fonds ist die Stärkung der Eigenkapital-Basis von Klein- und Kleinstunternehmen sowie die Förderung des Aufbaus eines flächendeckenden Systems zur Verbesserung des Zugangs von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen.

Wer kann Anträge stellen?

Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden. (Zielgruppen-Unternehmen)

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren.

Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die max. Beteiligungshöhe bei bis zu 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist.

Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8,0% p.a.

Für Unternehmen, die bei Auszahlung der Beteiligung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die ergebnisunabhängige Vergütung 6,5% p.a.

Gegebenenfalls ist eine Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% der Einlage zu zahlen.

Bei Auszahlung ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5% zu zahlen.

Die Rückzahlung erfolgt in jährlich gleich hohen Raten, erstmals nach sieben Jahren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in den Bundesländern.

Antragsunterlagen finden Sie als Download auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft.

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