Förderprogramm

Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Beratung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 413 - Beratungsförderung, Fachkräftesicherung

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Weiterführende Links:
Passgenaue Besetzung / Willkommenslotsen (BAFA) Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen (ZDH)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen und der Integration ausländischer Fachkräfte beraten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. 

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs.

Wenn Sie eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Kammer der Freien Berufe oder eine andere gemeinnützig tätige Organisation der Wirtschaft sind und Ihre Tätigkeit unter anderem auf die Vermittlung von Auszubildenden in ein duales Ausbildungsverhältnis ausgerichtet ist, können Ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen für KMU in den folgenden Modulen gefördert werden:

  • Modul 1: „passgenaue Besetzung“ von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland
  • Modul 2: „Willkommenslotsen“ bei der betriebliche Integration von Geflüchteten sowie zur Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus dem Ausland
  • Modul „Leitstelle“: administrative und zuwendungsrechtliche Betreuung des Förderprogramms
  • Modul „Begleitstruktur“: Basis- und Weiterbildungsschulungen für Beratende, Austausch zu fallbezogenen Fragestellungen, Jahresveranstaltung aller Teilnehmenden

Sie können einen Zuschuss für bis zu 2 Haushaltsjahre erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module

  • „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ maximal 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und
  • „Leitstelle“ und „Begleitstruktur“ maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zu TVöD 10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten.

Ihren Antrag richten Sie jährlich bis zum 30.9. des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltjahres an die Leitstelle beziehungsweise an die zuständige Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Anträge für den Förderzeitraum ab Januar 2024 können 4 Wochen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (10.11.2023) eingereicht werden.

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