Kurztext
Sie wollen die Transformation der Automobilwirtschaft in Ihrer Region aktiv gestalten? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Aufbau regionaler Transformations-Netzwerke. Erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Strategieprozesse.
Volltext
Sie können eine Förderung für den Aufbau und Ausbau regionaler Transformations-Netzwerke erhalten. Diese Netzwerke stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Ihnen dafür nicht rückzahlbare Zuschüsse. Im Fokus steht die Erstellung einer regionalen Transformationsstrategie für Ihre Wirtschaftsregion. Sie führen dabei Strategieprozesse unter Einbindung aller relevanten Akteure durch. Sie fördern den Wissensaustausch zwischen Unternehmen, der Wissenschaft und der Gesellschaft. Auch die Erschließung neuer Geschäftsfelder gehört zu Ihren Aufgaben. Sie unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim technologischen Wandel. Die Netzwerke sollen langfristig nachhaltige Strukturen schaffen. Sie kooperieren dabei auch mit anderen Netzwerken und Transformations-Hubs.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren für diese Förderung ist zweistufig angelegt. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung vorab Kontakt mit dem Projektträger (siehe Ansprechpunkt) aufzunehmen.
- Reichen Sie in der ersten Stufe eine Vorhabenskizze elektronisch ein.
- Der Zuwendungsgeber bewertet Ihre Skizze nach fachlichen Kriterien.
- Bei positiver Bewertung werden Sie zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
- Reichen Sie den förmlichen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
- Der Projektträger (siehe Ansprechpunkt) prüft Ihren Antrag abschließend.
- Sie erhalten bei Erfolg einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in mehreren Phasen.
Die Prüfung der eingereichten Skizzen erfolgt zeitnah nach dem Stichtag.
Eine verbindliche Dauer für das gesamte Verfahren ist nicht gesetzlich festgelegt.
Fristen
- Frist für Skizzen: Die Antragstellung ist bis zum 06.03.2026 möglich.
- Richtlinienablaufdatum: Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2029 gültig.
rechtliche Voraussetzungen
- Sie müssen eine antragsberechtigte Einrichtung mit Sitz in Deutschland sein.
- Diese Förderung bezieht sich auf Modul A (Regionale Transformations-Netzwerke).
- Ihr Netzwerk muss in einer klar abgegrenzten Wirtschaftsregion tätig sein.
- Sie agieren als neutraler Intermediär für die Netzwerkarbeit.
- Falls Sie wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, müssen Sie eine Trennungsrechnung führen.
- Eine Einnahmenerzielung durch die geförderten Angebote ist nicht zulässig.
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.
Sprachen
Die Antragstellung erfolgt in deutscher Sprache.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie für das zweistufige Verfahren folgende Unterlagen ein:
Stufe 1 (Skizzenphase):
- Einseitiges Deckblatt mit Rahmendaten Ihrer Organisation und der Projektleitung.
- Stichwort oder Akronym des Netzwerks (maximal 15 Zeichen).
- Langfassung der Netzwerkbezeichnung (maximal 250 Zeichen).
- Kurzbeschreibung des Transformationskonzepts (maximal 1.200 Zeichen).
- Ausführliche Konzeptbeschreibung (maximal 14 Seiten).
Stufe 2 (Antragsphase):
- Förmlicher Förderantrag über das elektronische System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Detaillierter Finanzierungsplan und eine Vorhabenbeschreibung.
Hinweise zu Formularen & Onlinediensten
- Nutzen Sie das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite: www.fahrzeugtransformation.de (siehe weiterführende Links).
Richtlinie
Förderrichtlinie Regionale Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie
vom: 15.01.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BAnz AT 21.01.2026 B1
Weblink zur Förderrichtlinie