Förderprogramm

Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Messen & Ausstellungen, Außenwirtschaft
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Tel: +49 6196 908-2409 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 15:00 Uhr)

Fax: +49 6196 908-1500

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Weiterführende Links:
BAFA – Informationsseite zum Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als junges, innovatives Unternehmen Ihre neu entwickelten Produkte und Verfahren an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland vermarkten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als junges, innovatives Unternehmen bei der gezielten Vermarktung Ihrer neu entwickelten Produkte und Verfahren.

Gefördert wird Ihre Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom BMWK festgelegt. 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Messe und Aussteller bis zu 7.500 EUR der förderfähigen Ausgaben. Sie müssen einen Eigenanteil von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den ersten 2 Messebeteiligungen und von 50 Prozent ab der 3. Messebeteiligung übernehmen.

Für Kosten unter 500,00 EUR können Sie keine Förderung beantragen.

Förderfähig sind

  • die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes,
  • jeweils 3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.

Melden Sie sich bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Zusätzlich reichen Sie direkt einen digitalen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.

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