Förderprogramm

Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein anspruchsvolles Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE-Projekt) planen, können Sie einen Zuschuss für eine Durchführbarkeitsstudie erhalten. Damit prüfen Sie die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens im Vorfeld.

Volltext

Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird die Vorbereitung von anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekten) unterstützt. Sie können dafür einen Zuschuss zu einer vorgeschalteten Durchführbarkeitsstudie erhalten.

Für die Studie eines einzelnen Unternehmens sind Kosten bis zu 125.000 EUR zuwendungsfähig. Führen Sie die Studie in Kooperation mit anderen Unternehmen durch, belaufen sich die maximal förderfähigen Kosten für die Gesamtstudie auf 250.000 EUR. Der Zuschuss deckt je nach Größe Ihres Unternehmens bis zu 70 % dieser Kosten. Die Ausgaben, die nicht für technische Vorarbeiten und Tests anfallen (beispielsweise für Marktanalysen), sind dabei auf 40.000 EUR (bei Kooperationen auf 50.000 EUR) begrenzt.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe (eine Form der geringfügigen staatlichen Unterstützung). Die Studie kann für maximal 12 Monate gefördert werden. Innerhalb von 12 Monaten können maximal 2 Studien pro Unternehmen bewilligt werden.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für folgende Bestandteile der Studie:

  • Sie führen technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests durch, um die Erfolgsaussichten zu bewerten.
  • Sie untersuchen den aktuellen Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik.
  • Sie prüfen die bestehenden Schutzrechte in Ihrem Themenfeld (beispielsweise Patente).
  • Sie stellen fest, welche Arbeiten für das geplante FuE-Projekt notwendig sind.
  • Sie ermitteln notwendige Ressourcen und mögliche Kooperationspartner oder Auftragnehmer.
  • Sie analysieren das Marktpotenzial für Ihre geplanten Produkte oder Verfahren.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Förderung für eine Durchführbarkeitsstudie beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Alternativ nutzen Sie den amtlichen Vordruck.
  • Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung vom Projektträger.
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen auf Qualität und Vollständigkeit.
  • Wenn Unterlagen fehlen, fordert der Projektträger diese bei Ihnen nach.
  • Sie reichen die fehlenden Dokumente innerhalb von 2 Monaten ein.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) entscheidet über Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie fordern die Fördermittel beim Projektträger an.
  • Sie fügen Ihrer Anforderung jeweils einen Zwischennachweis bei.
  • Sie erhalten die Zuwendung nachträglich in Teilbeträgen für die vergangenen 3 Monate.
  • Wenn Sie zum ersten Mal im ZIM gefördert werden, reichen Sie mit der ersten Zahlungsanforderung Ihre Stundennachweise ein.
  • Nach Abschluss der Studie weisen Sie die Verwendung der Mittel nach (Verwendungsnachweis).
  • Reichen Sie diesen Nachweis spätestens innerhalb von 3 Monaten ein.
  • Einen Restbetrag von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst später.
  • Voraussetzung ist die abschließende Prüfung Ihres Verwendungsnachweises durch den Projektträger.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer. Die Dauer hängt von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer eingereichten Unterlagen ab. Sie können das Verfahren durch ein vorheriges Beratungsgespräch beschleunigen. Auch das Einsenden einer formlosen Projektskizze (informeller Entwurf) hilft (siehe weiterführende Links).

Fristen

Sie können Ihren Antrag laufend beim zuständigen Projektträger stellen.

rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte fachliche Bedingungen erfüllen.

Ihre Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Sie sind ein junges Unternehmen (Gründung nicht länger als 10 Jahre zurück) oder ein Kleinstunternehmen.
  • Oder Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und Ihre letzte ZIM-Förderung liegt 3 Jahre oder länger zurück.
  • Sie haben Ihre Unternehmensgründung abgeschlossen.
  • Sie können den finanziellen Eigenanteil für die Studie sicher aufbringen.
  • Sie verfügen über das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial für die Durchführung.
  • Sie haben ausreichend qualifiziertes Fachpersonal (oder planen entsprechende Neueinstellungen beziehungsweise zeitweilige Personalaufnahmen).
  • Ihre verbleibende Personalkapazität stellt den weiteren Geschäftsgang in Ihrem Unternehmen sicher.
  • Ihr Unternehmen verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen.
  • Die Studie bereitet ein im ZIM grundsätzlich förderfähiges Projekt vor.
  • Sie halten bei der Durchführung wissenschaftliche und technische Standards ein (lege artis).
  • Sie bewahren Primärdaten nach Abschluss für mindestens 5 Jahre auf.
  • Je Unternehmen kann maximal 1 Antrag in Bezug auf ein geplantes Projekt bewilligt werden.
  • Bei Kooperationen: Die Studie wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt (ohne einseitige Dominanz einzelner Unternehmen).

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).
  • Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt.
  • Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
  • Die Studie Ihnen eine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglicht.
  • Das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.
  • Die Studie im Auftrag eines Dritten durchgeführt wird.
  • Sie bei Kooperationen mit verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen zusammenarbeiten.
  • Sie bei früheren ZIM-Projekten in den letzten 3 Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung der Ergebnisse unterlassen haben oder Ihren Berichtspflichten nicht nachgekommen sind.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Als Antrag für Ihre Durchführbarkeitsstudie müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular mit allen notwendigen Anlagen
  • Darstellung Ihres Unternehmens (Antragsteller)
  • Verbindliche rechtliche Erklärungen
  • Ihre aktuelle Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Auflistung der erhaltenen Förderungen in den letzten 3 Jahren
  • Darstellung des Inhalts der Studie (Begründung und Beschreibung der Zielstellung und ihrer Wirkungen sowie Planung des Arbeitsablaufs)
  • Untersetzung der beantragten Förderung (Angaben zu Personal und Kosten sowie zur Bonität und Finanzierung des Eigenanteils)
  • Bei Unternehmen: aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Unternehmen: Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
  • Bei weiteren mittelständischen Unternehmen (bis 500 oder 1.000 Beschäftigte): Erklärung zur Einstufung als antragsberechtigtes Unternehmen
  • Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform: Vereinsregisterauszug sowie Satzung und Liste der Mitglieder
  • Bei gemeinnützigen GmbHs: aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Bei in Kooperation durchgeführten Studien: Angaben zu den Kooperationspartnern

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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