Förderprogramm

Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Forschungseinrichtung gemeinsam mit Unternehmen an Forschungs- und Entwicklungsprojekten in einem Innovationsnetzwerk arbeiten, können Sie einen Zuschuss erhalten. Damit entwickeln Sie neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen.

Volltext

Als Forschungseinrichtung können Sie einen Zuschuss für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) erhalten. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei.

Voraussetzung ist, dass Sie mit mittelständischen Unternehmen in einem Innovationsnetzwerk kooperieren. Ihr Vorhaben muss zwingend aus der technologischen Roadmap dieses Netzwerks abgeleitet sein. Gemeinsam entwickeln Sie neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Ihr geplantes Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für Ihr Teilprojekt in der Kooperation können Sie bis zu 280.000 EUR erhalten. Die Förderung deckt 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten ab. Das Gesamtprojekt aller beteiligten Partner darf eine maximale Fördersumme von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Forschungseinrichtung einen Zuschuss für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:

  • Es wird empfohlen, sich vorab beraten zu lassen oder eine formlose Projektskizze einzureichen.
  • Sie reichen Ihren Förderantrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie und Ihre Kooperationspartner sollen die Anträge zeitnah, möglichst gemeinsam und innerhalb von 2 Wochen, einreichen.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über den Erhalt Ihres Antrags.
  • Ihr Antrag wird auf Qualität und Vollständigkeit geprüft.
  • Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
  • Sie fordern die Fördermittel nachträglich in Teilbeträgen für die jeweils vergangenen 3 Monate an und fügen einen Zwischennachweis bei.
  • Mit der ersten Zahlungsanforderung (spätestens 3 Monate nach der Bewilligung) legen Sie eine Kopie der rechtsverbindlich abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung vor.
  • Wenn Sie zum ersten Mal im ZIM gefördert werden, reichen Sie mit der ersten Zahlungsanforderung zusätzlich Ihre Stundennachweise ein.
  • Bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit legen Sie Zwischenberichte zu den festgelegten Terminen vor.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Projekts weisen Sie die zweckgemäße Verwendung der Mittel nach (Verwendungsnachweis).
  • Ein Restbetrag von 10 % der Zuwendung wird Ihnen erst nach abschließender Prüfung dieses Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer. Die Dauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie vorab eine formlose Projektskizze einreichen oder ein Beratungsgespräch beim Projektträger vereinbaren.

Fristen

Sie können Ihren Antrag laufend einreichen.

rechtliche Voraussetzungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie handeln im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit und haben eine Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie kooperieren mit einem antragstellenden mittelständischen Unternehmen, dessen Projekt ebenfalls gefördert wird.
  • Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap eines ZIM-Innovationsnetzwerks abgeleitet.
  • Ihr Vorhaben zielt auf innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ab und birgt ein erhebliches technisches Risiko.
  • Ihr Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt.
  • Sie schließen mit den beteiligten Partnern eine Kooperationsvereinbarung ab.
  • Sie trennen die Kosten und Einnahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten in Ihrem Rechnungswesen klar voneinander ab.
  • Sie behalten sich das Recht vor, Ihre Forschungsergebnisse diskriminierungsfrei zu veröffentlichen.
  • Sie halten bei der Durchführung die anerkannten Prinzipien der Wissenschaft und Technik ein und bewahren Ihre Primärdaten für mindestens 5 Jahre auf.
  • Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform gilt zusätzlich: Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist anerkannt und Sie verfügen über qualifiziertes Forschungspersonal (mindestens 10 Personen oder 50 % der Gesamtbelegschaft).

Ausschlussgründe

Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie vor dem bestätigten Antragseingang bereits mit dem Projekt begonnen oder bindende Verträge geschlossen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).
  • Ihre Einrichtung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt oder ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragt wurde.
  • Sie das Projekt im Auftrag eines Dritten durchführen.
  • Ihre Kooperationspartner rechtlich mit Ihnen verbundene Einrichtungen oder Partnerunternehmen sind.
  • Das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.
  • Sie in Ihrem Vorhaben grundfinanziertes Personal ohne spezielles Ersatzpersonal einsetzen wollen.
  • Sie bei früheren ZIM-Projekten in den letzten 3 Jahren Ihre Berichtspflichten ohne nachvollziehbare Gründe verletzt haben.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Förderung:

  • Antragsformular mit Anlagen (Darstellung des Antragstellers, verbindliche Erklärungen, Wirtschafts-Identifikationsnummer, Auflistung der Förderungen in den letzten 3 Jahren).
  • Darstellung des Projektinhalts (Begründung und Beschreibung der Zielstellung und Wirkungen sowie Planung des Arbeitsablaufs).
  • Angaben zu den Kooperationspartnern.
  • Untersetzung der beantragten Förderung (Angaben zu Personal und Kosten).
  • Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform: Vereinsregisterauszug, Satzung und Liste der Mitglieder sowie ein aktueller Handelsregisterauszug.
  • Bei gemeinnützigen GmbHs: aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:

  • Kooperationsvereinbarung (spätestens einzureichen mit der ersten Zahlungsanforderung beziehungsweise 3 Monate nach der Bewilligung).
  • Zwischennachweise (für die nachträgliche Anforderung von Teilbeträgen).
  • Stundennachweise (nur bei erstmaliger Förderung im ZIM, vorzulegen mit der ersten Zahlungsanforderung).
  • Verwendungsnachweis nach Projektende (bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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