Förderprogramm

Förderung für Unternehmen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Planen Sie als mittelständisches Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk? Für die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Sie planen als mittelständisches Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen? Wenn Sie dies in Form eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes (FuE) innerhalb eines Innovationsnetzwerks tun, können Sie eine Förderung erhalten. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei.

Eine zentrale Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben aus der technologischen Roadmap Ihres Netzwerks abgeleitet ist. Ein nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen. Eine neutrale Management-Einrichtung unterstützt Sie dabei, das Netzwerk zu organisieren. Ihr Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Für nationale Projekte erhalten Sie bis zu 55 % Ihrer förderfähigen Kosten. Sie können pro Teilprojekt maximal 560.000 EUR erhalten. Wenn Sie mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, steigt Ihr Zuschuss auf bis zu 60 %. Das Gesamtprojekt aller Partner darf 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Förderung in der Regel in folgenden Schritten:

  • Es wird empfohlen, zur Antragsberatung frühzeitig mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
  • Sie reichen Ihren Förderantrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen formal und fachlich.
  • Sollten Dokumente fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
  • Sobald Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt, können Sie mit dem Projekt beginnen.
  • Während der Laufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen an und legen dafür Zwischennachweise vor.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weisen Sie mit einem Verwendungsnachweis abschließend nach, wie Sie die Mittel zweckgemäß genutzt haben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Sie können den Prozess beschleunigen, wenn Sie vor der Einreichung ein Beratungsgespräch beim jeweiligen Projektträger nutzen.

Fristen

Sie können Anträge laufend stellen.

rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie für Ihr Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie beschäftigen (einschließlich verbundener Unternehmen) weniger als 500 Personen und haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie beschäftigen (einschließlich verbundener Unternehmen) weniger als 1.000 Personen, haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und kooperieren mit einem geförderten KMU.

Für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) und Ihr Netzwerk gilt:

  • Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen.
  • Ein internationales Netzwerk umfasst mindestens 4 deutsche Unternehmen, mindestens 2 ausländische mittelständische Unternehmen sowie eine ausländische Partnereinrichtung.
  • Ihr Vorhaben ist technologisch innovativ, birgt ein hohes technisches Risiko und zeigt gute Marktchancen.
  • Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap Ihres Netzwerks abgeleitet.
  • Eine fachlich kompetente Management-Einrichtung unterstützt das Netzwerk als neutraler Akteur.

Ausschlussgründe

Folgende Vorhaben und Konstellationen sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Projekte, mit denen Sie bereits vor der Antragstellung begonnen haben.
  • Vorhaben, die keinen klaren Anreizeffekt zeigen.
  • Netzwerke, in denen sich die Management-Einrichtung unmittelbar an den Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt.
  • Zusatzvereinbarungen mit der Management-Einrichtung, die wirtschaftliche Interessen an den Verwertungsergebnissen aufweisen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Förderung:

  • Antragsformular mit zugehörigen Anlagen (Darstellung des Antragstellers, verbindliche Erklärungen)
  • Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Auflistung der Förderungen in den letzten 3 Jahren
  • Darstellung des Projektinhalts (Begründung und Zielstellung, Planung des Arbeitsablaufs)
  • Untersetzung der beantragten Förderung (Angaben zu Personal, Kosten, Bonität und Finanzierung)
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
  • Bei Unternehmen allgemein: Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie eine Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung
  • Gegebenenfalls: Markteinführungskonzept

Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:

  • Kooperationsvereinbarung einschließlich der Regelung zur finanziellen Eigenbeteiligung (spätestens einzureichen mit der ersten Zahlungsanforderung)
  • Zwischennachweise (für die Anforderung von Teilbeträgen)
  • Stundennachweise (bei erstmaliger Förderung im ZIM mit der ersten Zahlungsanforderung)
  • Verwendungsnachweis am Ende des Projekts (bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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