Förderprogramm

Aktionsgruppenprogramm (AGP)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt:

ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH

Friedrich-Ebert-Allee 40

53113 Bonn

Weiterführende Links:
Aktionsgruppenprogramm (AGP)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Projekt zu entwicklungspolitischen Themen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 2.000 pro Projekt erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Sie bei Projekten in Deutschland, die sich der Informations- und Bildungsarbeit zu entwicklungspolitischen Themen widmen. Zu den geförderten Projekten zählen

  • Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen,
  • Workshops, Seminare, Konferenzen, Kampagnen,
  • Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen,
  • themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion,
  • Theaterarbeit, Radio-/Foto-/Filmprojekte, Filmfeste.

Ihre Projekte sollten mit dem Ziel stattfinden, Interesse an Ländern des Globalen Südens zu wecken, globale Herausforderungen, Zusammenhänge und Einflüsse zu verdeutlichen und einen Austausch im Sinne eines wechselseitigen Lernens zu ermöglichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von maximal EUR 2.000 erhalten.
  • In einem Haushaltsjahr können Sie für bis zu 2 voneinander unabhängige Projekte einen Zuschuss erhalten.
  • Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 25 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben des beantragten Projekts.
  • Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten sowie deren Fördervereine tragen mindestens 10 Prozent dieser Kosten selbst.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte digital und postalisch bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind entwicklungspolitisch aktive Vereine, Aktionsgruppen, Schulen, Kindergärten und -tagesstätten, Berufskollegs, Fördervereine, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Museen, oder ähnliche Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben.

Die Förderung st an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei der Durchführung Ihres Projekts müssen Sie unterschiedliche Sichtweisen ausgewogen darstellen.
  • Als Antragstellende handeln Sie entweder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) oder Sie müssen eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können.
  • Ihre Projekte müssen außerdem in sich und innerhalb eines Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
  • Ihre Projekte können sich zum Beispiel an die folgenden Zielgruppen richten:
    • die breite deutsche Öffentlichkeit, insbesondere Menschen, die sich bisher nicht oder nur wenig mit entwicklungspolitischen Fragestellungen befasst haben,
    • Kinder, Jugendliche und Auszubildende im schulischen und außerschulischen Bereich,
    • Lehrkräfte von Ausbildungs- und Schuleinrichtungen,
    • Fachkräfte und Verantwortliche aus der Wirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher,
    • politisch Verantwortliche, Mitarbeitende von öffentlichen Einrichtungen,
    • Personen mit Migrationsgeschichte, Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen,
    • entwicklungspolitisch engagierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Planungsprojekte und reine Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit,
  • Veranstaltungen mit rein folkloristischer Ausrichtung und rein kulturelle Veranstaltungen ohne entwicklungspolitischen Schwerpunkt,
  • institutionelle, organisationsbezogene Aktivitäten (zum Beispiel Mitgliederversammlungen), Spendenläufe und Spendensammlungen sowie Veranstaltungen, die ausschließlich oder überwiegend der Selbstdarstellung dienen.
  • reine Austausch- oder Vernetzungstreffen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Aktionsgruppenprogramm (AGP)

Förderbestimmungen
(Stand: November 2022)

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Vorhaben der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland u.a. durch das Aktionsgruppenprogramm (AGP). ENGAGEMENT GLOBAL wurde vom BMZ beauftragt, dieses Programm zu verwalten und fachlich zu begleiten.

Inhaltlich basiert das AGP auf dem BMZ-Konzept zur Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Die Förderung erfolgt gemäß der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P), des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) sowie der Honorarstaffel des BMI vom 15. Juni 2009. Alle relevanten Informationen für die Antragstellung, die Projektdurchführung und die Erstellung des Verwendungsnachweises finden sich auf: http://www.engagement-global.de/agp

A) Zuwendungszweck

1. Ziele

Ziel der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit und damit auch des AGP ist es:

  • Interesse an Ländern des Globalen Südens zu wecken und globale Herausforderungen, Zusammenhänge und ihre Einflüsse auf den Einzelnen zu verdeutlichen und einen Austausch im Sinne eines wechselseitigen Lernens zu ermöglichen,
  • die Relevanz der Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen für das Handeln des Einzelnen bewusst zu machen und den Gedanken der globalen Partnerschaft zu verankern,
  • für Veränderungsprozesse für eine global nachhaltige Entwicklung auf den unterschiedlichen Entscheidungs- und Handlungsebenen zu sensibilisieren,
  • zur aktiven Beteiligung an einer sozial, ökonomisch und ökologisch verantwortungsbewussten Gesellschaft in der globalisierten Welt zu motivieren und befähigen,
  • die Reflexion eigener Wertvorstellungen zu fördern und entwicklungspolitisches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und
  • der strukturellen Verankerung von BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) in allen Bildungsbereichen im Sinne des übergreifenden Ziels des Nationalen Aktionsplans BNE zu dienen.

Die Förderung durch das AGP soll kleinere Projekte dabei unterstützen, das Verständnis der deutschen Öffentlichkeit für die Lage in den Ländern des Globalen Südens zu verbessern. Darüber hinaus sollen diese Projekte ein partnerschaftliches Verhältnis mit den Ländern des Globalen Südens fördern.

2. Zielgruppen

Zu den Zielgruppen im AGP gehören

  • die breite Öffentlichkeit in Deutschland
  • Menschen, die sich bisher nicht oder nur wenig mit entwicklungspolitischen Fragestellungen befasst haben
  • Kinder, Jugendliche und Auszubildende im schulischen und außerschulischen Bereich
  • Lehrkräfte von Ausbildungs- und Schuleinrichtungen
  • Fachkräfte und Verantwortliche aus der Wirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Politisch Verantwortliche, Mitarbeitende von öffentlichen Einrichtungen
  • Personen mit Migrationsgeschichte1), Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen2),
  • entwicklungspolitisch engagierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

B) Allgemeine Rahmenbedingungen

1. Formale Rahmenbedingungen

Die Förderung wird nur für Projekte ermöglicht, die noch nicht begonnen wurden. Den Projekten zugeordnete Verträge wie etwa Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschlossen sein.

Die Projekte müssen in sich und innerhalb eines Haushaltsjahres abgeschlossen sein.

Nicht gefördert werden:

  • Projekte mit Gesamtausgaben über 10.000,00 Euro
  • überjährige Projekte
  • Projekte, die durch das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) gefördert werden
  • Projekte im Ausland

2. Antragsberechtigung

a) Antragsberechtigt sind:

Vereine, nicht eingetragene Vereine (n.e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts (beispielsweise Museen) oder ähnliche, die ihren Sitz in Deutschland haben. Zudem müssen diese eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln.

b) Nicht antragsberechtigt sind:

Einzelpersonen, lose Zusammenschlüsse, kommerziell arbeitende Einrichtungen, politische Stiftungen, kommunale Einrichtungen (außer die oben genannten) sowie Organisationen, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben oder deren Steuerbegünstigung steuerlich nicht anerkannt ist.

3. Themen und Arten von Aktivitäten

Es ist darauf zu achten, dass bei der Umsetzung von Projekten die Vielfalt der Perspektiven (unterschiedliche Sichtweisen) ausgewogen dargestellt wird.

a) Förderfähige Themen und Arten von Aktivitäten

Im Rahmen des AGP werden Projekte der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit gefördert, die in Deutschland stattfinden. Dazu gehören unter anderem:

  • Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
  • Workshops, Seminare, Konferenzen
  • Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
  • Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
  • Theaterarbeit, Radio-/Foto-/Filmprojekte, Filmfeste, Social Media

Inhaltlich können sich die Projekte unter anderem auf folgende Themen beziehen:

  • Entwicklungspolitik allgemein
  • Globales Lernen/Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Fairer Handel
  • Faires Beschaffungswesen

oder auch folgende Themen behandeln, wenn sie globale Zusammenhänge beleuchten und nicht allein oder hauptsächlich behandelt werden, sondern in eine entwicklungspolitische Fragestellung, einen Kontext beziehungsweise eine Zielsetzung eingebettet sind:

  • Umwelt/Klima
  • Wirtschaft, Armut, Ver-/Entschuldung
  • Konfliktvermeidung/Friedenspolitik
  • Demokratisierung/Menschenrechte/feministische Entwicklungspolitik im Sinne von Chancengleichheit
  • Postkolonialismus/Antirassismus/Antidiskriminierung
  • Migration und Entwicklung
  • Agenda 2030/Nachhaltigkeitsziele

Sofern in Projekten überdies Länderschwerpunkte gesetzt werden oder konkrete Bezüge zu Ländern hergestellt werden, müssen sich diese auf der aktuellen OECD-DAC-Länderliste befinden. (siehe DAC-Länderliste auf der Webseite des BMZ).

b) Nicht förderfähige Themen und Arten von Aktivitäten

Projekte, die unter anderem die folgenden Kriterien erfüllen, können im AGP nicht gefördert werden:

  • Veranstaltungen mit rein folkloristischer Ausrichtung, (rein kulturelle) Veranstaltungen ohne entwicklungspolitischen Schwerpunkt
  • Institutionelle, organisationsbezogene Aktivitäten (beispielsweise. Mitgliederversammlungen), Spendenläufe und Spendensammlungen, Veranstaltungen, die ausschließlich oder überwiegend der Selbstdarstellung dienen
  • Austausch- oder Vernetzungstreffen
  • Aktivitäten, die zur Planung von EZ-Projekten dienen
  • Vorstellung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit

4. Art und Umfang der Förderung

  • Die AGP-Förderung (Zuwendung) beträgt pro Projekt maximal 2.000,00 Euro in Form einer Festbetragsfinanzierung. Dies bedeutet, dass im Falle des Abschlusses eines Weiterleitungsvertrages ein fester Betrag zugesichert wird, der dem Zuwendungsempfänger eine Planungssicherheit gewährleistet.
  • Pro Haushaltsjahr können grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Projekte pro Antragsteller (Träger) gefördert werden.
  • Der Eigenanteil der Antragsteller (Träger) beträgt mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und ist beleghaft nachzuweisen. Bei Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und deren Fördervereinen sowie bei antragsberechtigten Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich zur Gruppe der Rückkehrenden3) zu rechnen sind, beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Der Eigenanteil kann auch durch Drittmittel oder durch Teilnehmendenbeiträge erbracht werden. Die Bundesmittel dürfen in den AGP-geförderten Projekten insgesamt nicht 75 Prozent beziehungsweise 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben übersteigen.
  • Die Auszahlung der vertraglich vorgesehenen Förderung erfolgt grundsätzlich erst nach Beendigung des Projekts und nach Eingang und Prüfung der Abrechnungsunterlagen (Erstattungsprinzip). Das heißt, dass die Zuwendungsempfänger in Vorleistung treten. Der Träger kann im Förderzeitraum einmalig eine Mittelanforderung in Höhe von bis zu 75 Prozent der vereinbarten Zuwendung beantragen (siehe Durchführungsbestimmungen und Abrechnungsverfahren auf der AGP-Website).

5. Teilnehmendenzahl

Bei Informations- und Bildungsveranstaltungen muss grundsätzlich eine Teilnehmendenzahl von mindestens 15 Personen erreicht werden. Referierende und Seminarleitungen zählen nicht zu den Teilnehmenden.

6. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

  • Ausgaben, die im Rahmen des Projekts getätigt werden, sind nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu tätigen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird auf die Notwendigkeit der Markterkundung vor größeren Anschaffungen und Inanspruchnahme von umfangreichen Dienstleistungen hingewiesen.
  • Es wird begrüßt, wenn Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe von Aufträgen (insbesondere von Druckaufträgen) in Anspruch genommen werden.

C) Antrags- und Bewilligungsverfahren

1. Hinweise zum Antrag

Der Antrag4) wird über die Förderprojektsoftware von ENGAGEMENT GLOBAL (https://foerderung.engagement-global.de) und unterschrieben per Post eingereicht. Für die Einreichung des Antrags ist eine Trägernummer notwendig, welche die allgemeine Antragsberechtigung für das AGP darstellt und ebenfalls über die Förderprojektsoftware beantragt wird. Das beantragte Projekt muss den Rahmenbedingungen des AGP (siehe „A) Zuwendungszweck“) entsprechen.

Bei geplantem Publikationsmaterial (Informationsmaterial, Broschüren, Flyer, Plakate, Info-Blätter, o.ä.) ist dem Antrag eine grobe Inhaltsangabe beizufügen.

Der Antrag darf ausschließlich von zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet werden. Zeichnungsberechtigte Personen dürfen im Auftrag einer Organisation Verträge rechtskräftig unterschreiben.

Ausgaben- und Finanzierungsplan

Der Finanzierungsplan muss alle geplanten Ausgaben und Einnahmen enthalten und den Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P), des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) sowie der Honorarstaffel des BMI vom 15. Juni 2009 entsprechen. Die Summe der Ausgaben muss sich mit der Summe der Einnahmen decken. Informationen über zuwendungsfähige Ausgaben und Höchstsätze sind in dem Dokument „Finanzielle Hilfestellungen“ auf der AGP-Website zu finden.

2. Verfahren

Der Antrag wird über die Förderprojektsoftware digital und postalisch eingereicht und muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes bei ENGAGEMENT GLOBAL vorliegen. Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bei Erfassung des Antrags in der Förderprojektsoftware erhalten die Antragsteller eine Bestätigung sowie eine Projektnummer (AGP-Nummer). Die im Antrag angegebene Kontaktperson muss für Rückfragen in der Prüfung erreichbar sein.

Wird der Antrag nach der Prüfung von ENGAGEMENT GLOBAL als förderfähig eingestuft, wird ein Weiterleitungsvertrag geschlossen. Der Weiterleitungsvertrag tritt mit Unterschrift der beiden Vertragspartner in Kraft.

Im Weiterleitungsvertrag sind alle wichtigen Informationen zur Projektförderung (unter anderem Zuwendungszweck, Förderzeitraum, Art und Höhe der Zuwendung) und Rahmenbedingungen festgehalten. Zu beachten sind auch die Hinweise in dem Begleitschreiben, das dem Weiterleitungsvertrag beiliegt.

Projektlaufzeit: Die Projektlaufzeit stellt die geplante Dauer des Projektes inklusive Vor- und Nachbereitungszeit dar. Vorbereitung meint hier alle finanziell und vertraglich verbindlichen Vorbereitungen, die für das beantragte Projekt notwendig sind. Die Projektplanung sowie Antragstellung zählen hingegen nicht zur Vorbereitung. Die Nachbereitung umfasst auch die finanzielle Abwicklung nach Durchführung der Projektaktivitäten.

Der Förderzeitraum bestimmt den Zeitraum, in dem Projektausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden können. Dies bedeutet: Alle Leistungen müssen im Förderzeitraum erbracht und alle Rechnungen im Förderzeitraum erstellt und bezahlt worden sein.

Der Förderzeitraum wird von ENGAGEMENT GLOBAL im Weiterleitungsvertrag festgelegt. Dieser beginnt mit der Ausstellung des Weiterleitungsvertrages und endet vier Wochen nach dem Ende der beantragten Projektlaufzeit, spätestens jedoch am 31.12. des aktuellen Haushaltsjahres.

Kontakt:

ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Aktionsgruppenprogramm (AGP)
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Tel.: 0228-20717-2292
Email: agp@engagement-global.de
https://www.engagement-global.de/agp

                        

1) Zu Menschen mit Migrationshintergrund zählen „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“. (Quelle: Statistisches Bundesamt: Fachserie 1, Reihe 2.2 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Wiesbaden 2010). Für das AGP relevant sind insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund aus Ländern, die auf der OECD-DAC-Länderliste aufgelistet werden (s. DAC-Länderliste). 

2) Als Migrantenorganisationen werden Gruppen bezeichnet, deren Mitglieder zu mindestens 50% aus Personen mit Migrationshintergrund bestehen und/oder der Vorstand sich zu mindestens 50% aus Personen mit Migrationshintergrund aus Ländern des Globalen Südens zusammensetzt.

3) Rückkehrende sind Personen, die sich mindestens sechs Monate in einem Land des globalen Südens aufgehalten haben und in dieser Zeit einer freiwilligen oder professionellen Tätigkeit mit entwicklungspolitischem Bezug nachgegangen sind. Dazu zählen insbesondere Teilnehmende von internationalen Freiwilligendiensten sowie Mitarbeitende von staatlichen oder nichtstaatlichen Einrichtungen.

Rückkehrende sollten ihre Aktivitäten in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Deutschland in Verbindung mit einer staatlichen Förderung zeitnah nach ihrer Rückkehr beginnen. Eine Antragstellung im AGP erfolgt über eine unter 2a) genannte antragsberechtigte Organisation. Die Einstufung als Rückkehrende endet drei Jahre nach der Wiedereinreise. Relevant ist der Zeitpunkt der Mittelbeantragung. Auf Anfrage muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

4) Ein Muster für die anzugebenden Inhalte ist auf der AGP-Website https://www.engagement-global.de/agp zu finden.

 

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