Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Programms "Engagiert die Welt gestalten (Engagiert)"

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt:

Engagement Global gGmbH

Friedrich-Ebert-Allee 40

53113 Bonn

Weiterführende Links:
Engagement Global gGmbH – Informationsseite zur Förderung Engagement Global gGmbH – Förderprojektsoftware

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Förderung von entwicklungspolitischen Bildungsprojekten in Deutschland

Volltext

Gefördert werden Projekte in Deutschland, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen.

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine (e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen). Sie müssen ihren Sitz in Deutschland haben und eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln.

Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 EUR (bzw. 5.000 EUR für Erstempfänger).

Durch Engagiert werden Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare, Ehrenamtspauschalen sowie projektbezogene Sachmittel und Verwaltungskosten anerkannt.

Zusatzinfos 

Fristen

Anträge können laufend innerhalb eines Kalenderjahres eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Förderbestimmungen des Programms "Engagiert die Welt gestalten (Engagiert)"
vom: November 2024
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

  • Für Projekte mit einer beantragten Zuwendung von bis zu 5.000 EUR muss der Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn des geplanten Projektes vorliegen.
  • Projektanträge mit einer beantragten Zuwendung über 5.000 EUR müssen spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.

Weblink zu den Förderbestimmungen

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?