Förderprogramm
- Förderart:
- Zuschuss
- Förderbereich:
- Außenwirtschaft, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
- Fördergebiet:
- bundesweit
- Förderberechtigte:
- Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung
- Fördergeber:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Ansprechpunkt:
-
Service für Entwicklungsinitiativen
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
- Weiterführende Links:
- Programm zur Förderung entwicklungspolitischer Qualifizierungsmaßnahmen (PFQ) BMZ-Konzept – Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit
Programm zur Förderung entwicklungspolitischer Qualifizierungsmaßnahmen (PFQ)
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Projekte in Deutschland, in denen Nichtregierungsorganisationen (NRO) entwicklungspolitische Fachkenntnisse an entwicklungspolitische Akteure der deutschen Zivilgesellschaft weitergeben.
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die der Vermittlung von zusätzlichen Kompetenzen dienen, welche die Handlungsmöglichkeiten der Teilnehmenden erweitern und die Qualität der von ihnen durchgeführten entwicklungspolitischen Projekte im In- oder Ausland verbessern. Gefördert werden insbesondere klassische Schulungs- und Fortbildungsangebote in Deutschland in Form von Seminaren sowie Bereitstellung von E-Learning-Plattformen oder eine Kombination aus beidem.
Ziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der qualifizierten Akteure zu erweitern, die Qualität der von ihnen durchgeführten entwicklungspolitischen Projekte im In- und Ausland zu verbessern und sie dazu zu befähigen, an den maßgeblichen (internationalen) fachlichen Diskussionen partizipieren zu können.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, deren Gemeinnützigkeit steuerlich anerkannt ist.
Zielgruppe der Qualifizierungsmaßnahmen sind Vertreter anderer entwicklungspolitischer NRO sowie gegebenenfalls weitere Vertreter von Bundesländern, Kommunen, der Politik oder Verwaltung.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen die Gemeinnützigkeit durch steuerliche Anerkennung nachweisen können.
Die Satzung der antragstellenden Organisation muss auf entwicklungspolitische Zielsetzungen oder entsprechende Arbeit der Organisation hinweisen und plausibel sein.
Die Ausrichtung und Zielsetzung des Projekts muss den Anforderungen des BMZ-Konzepts 159 (siehe BMZ Konzept 159 Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit, PDF-Datei) entsprechen.
Die Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen sind in Deutschland durchzuführen und müssen in der Regel mindestens 15 Teilnehmer umfassen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen grundsätzlich einem eindeutigen Qualifizierungsbedarf entsprechen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, jedoch höchstens EUR 25.000. Folgeanträge können bis zu einer Höhe von EUR 35.000 gefördert werden.
Antragsverfahren
Vor der Projektantragstellung müssen sich Organisationen der Trägerprüfung unterziehen sowie entsprechende Nachweise einreichen, um die formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung prüfen zu lassen.
Unterlagen für die Trägerprüfung sowie Anträge sind an die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH zu richten. Die Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn einzureichen.
Quelle
Informationen der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH, Stand November 2022.