Förderprogramm

Finanzierung von Machbarkeitsstudien

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH

Kämmergasse 22

50676 Köln

Weiterführende Links:
Finanzierung von Machbarkeitsstudien

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als deutsches oder europäisches Unternehmen Machbarkeitsstudien zu Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH unterstützt Sie aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei der Finanzierung von Machbarkeitsstudien. Diese sollen zur Einführung neuer Technologien, Verfahren und Dienstleistungen in Entwicklungs- und Schwellenländern dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der Kosten der jeweiligen Machbarkeitsstudie. Der Höchstbetrag für den Zuschuss liegt bei EUR 200.000.

Sie müssen Ihre Machbarkeitsstudie nach spätestens 12 Monaten abschließen. Ihre Auszahlung erfolgt gemäß Ihrer Leistungserbringung in 2 Tranchen.

Sie können Ihren Projektvorschlag jederzeit bei der DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH einreichen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind deutsche oder europäische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 500 Millionen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine konkrete Investitionsabsicht bei einem positiven Ergebnis der Machbarkeitsstudie haben.
  • Ihr Unternehmen muss fachlich und wirtschaftlich in der Lage sein, die Ergebnisse der eigenen Studie zu verwerten und die geplante Investition durchzuführen.
  • Ihre geplante Investition muss entwicklungspolitisch sinnvoll sein. Außerdem muss sie in das Gesamtkonzept der deutschen Entwicklungspolitik passen.
  • Die Kosten Ihrer Studie müssen in einem vertretbaren Verhältnis zur Höhe Ihrer geplanten Investition stehen.
  • Ohne öffentliche Mittel wären Sie nicht in der Lage, die Studie ohne Risiken und Kosten durchzuführen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Finanzierung von Machbarkeitsstudien

Was ist das Ziel des Programms?

Die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Vorbereitung entwicklungspolitisch sinnvoller Investitionen der Privatwirtschaft zur Einführung neuer Technologien, Verfahren und Dienstleistungen in Entwicklungs- und Schwellenländern mit.

Wer kann Machbarkeitsstudien vorschlagen?

  • Mittelständische Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der EU mit bis zu 500 Mio. EUR Jahresumsatz und mit konkreter Investitionsabsicht bei positivem Ergebnis der Machbarkeitsstudie.

Was wird mitfinanziert?

  • Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung konkreter privatwirtschaftlicher Investitionsvorhaben, insbesondere auch mit den Schwerpunkten Einführung und Flankierung neuer Technologien, oder Unterstützung bei der Anpassung neuer Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zum Einsatz in Entwicklungsländern. Beispielsweise können dies Rechtsgutachten, Marktanalysen oder Untersuchungen zu Beschaffung oder Logistik sein.
  • Vorschlagsberechtigt sind privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Von einer Kofinanzierung ausgeschlossen sind Machbarkeitsstudien, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Präsentation bei der DEG bereits begonnen wurde (Nachfinanzierungen). Nicht berücksichtigt werden zudem Kosten für die Projektformulierung bis zum Niveau einer Pre-Feasibility-Studie.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Das mit der Machbarkeitsstudie zu untersuchende privatwirtschaftliche Investitionsvorhaben ist entwicklungspolitisch sinnvoll und passt sich in die Gesamtkonzeption der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit dem betreffenden Land ein.
  • Der Gegenstand der Machbarkeitsstudie muss die Vorbereitung einer Investition des vorschlagenden Unternehmens sein, welche eine plausible Aussicht auf Durchführbarkeit und Rentabilität hat (mikroökonomischer Bezug).
  • Die Höhe der Machbarkeitsstudienkosten steht in einer vertretbaren Relation zum geplanten privaten Engagement.
  • Das vorschlagende Unternehmen kann die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie selbst verwerten und ist fachlich und wirtschaftlich in der Lage, für das Investitionsvorhaben ein international wettbewerbsfähiges Angebot vorzulegen bzw. die geplante Investition durchzuführen. Dies erfordert entsprechende Nachweise (z. B. Referenzliste, Bilanzen).
  • Zur Durchführung der Untersuchungen können qualifizierte externe Beratungsfirmen mit hoher fachlicher Kompetenz auf dem betreffenden Gebiet herangezogen werden.
  • Das vorschlagende Unternehmen ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Machbarkeitsstudie und ihre Ergebnisse verantwortlich.
  • Die Machbarkeitsstudie würde aufgrund der Risiken und Kosten ohne öffentliche Mittel nicht durchgeführt werden und wird nicht gesetzlich im Rahmen der Investitionsgenehmigung gefordert (Subsidiarität). Sollten entsprechende gesetzliche Erfordernisse bestehen, muss der Gegenstand der Untersuchungen der Machbarkeitsstudie sehr deutlich über das gesetzlich Erforderliche hinausgehen.

Umfang des Engagements aus diesem Programm

Für die jeweilige Machbarkeitsstudie trägt die DEG maximal 50 % der Kosten bis zur Höchstgrenze von € 200.000.

Die DEG schließt mit dem vorschlagenden Unternehmen einen Leistungsvertrag über die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie. Die Kostenübernahme erfolgt gegen Vorlage einer qualitativ angemessenen Machbarkeitsstudie und eines Kostennachweises.

Laufzeit und Auszahlung

Die maximale Laufzeit einer Machbarkeitsstudie beträgt 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt gemäß Leistungserbringung in zwei Tranchen:

Die erste Auszahlung erfolgt anteilig zu Beginn der Leistungserbringung.

Die zweite Auszahlung erfolgt anteilig nach Fertigstellung der Machbarkeitsstudie, nachdem das vorschlagende Unternehmen die vorbereitende Machbarkeitsstudie über das Investitionsvorhaben vorlegt und die DEG die Leistungserbringung geprüft und abgenommen hat. Die Auszahlung liegt im alleinigen Ermessen der DEG. Sie prüft die angefallenen Kosten für die Durchführung der Machbarkeitsstudie auf Angemessenheit. Sollte sich die Nichtdurchführbarkeit des Investitionsvorhabens während der Durchführung der Machbarkeitsstudie abzeichnen, ist die DEG hiervon unverzüglich zu unterrichten. In diesem Falle behält sich die DEG vor, die Kofinanzierung entsprechend der tatsächlich angefallenen Kosten zu kürzen.

Wie erfolgt die Präsentation des Vorhabens?

Dem Prüfungsvorschlag sind Informationen zu den folgenden Punkten beizufügen:

  • Beschreibung des vorgesehenen privatwirtschaftlichen Investitionsvorhabens, Angaben zu den geschätzten Kosten und der Finanzierung dieses Vorhabens, Darstellung von Rentabilität und wesentlichen Risiken.
  • Erläuterungen zu den mit der Investition verbundenen entwicklungspolitischen Wirkungen für das Gastland.
  • Vorgesehene detaillierte Aufgabenstellung (Terms of Reference) für die zu finanzierende Machbarkeitsstudie. Die Gesamtkosten dieser Studie und die Inanspruchnahmen externer und/oder interner Leistungen sind detailliert aufzuschlüsseln.
  • Angaben hinsichtlich der Vertragsvergabe für das spätere Gesamtvorhaben (bei Teilnahmewettbewerb die ausschreibende Stelle; bei unsolicited bids der Vertragspartner).
  • Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre des vorschlagenden Unternehmens.

Weitere Informationen

Der Prüfungsvorschlag ist schriftlich einzureichen und bedarf der schriftlichen Annahme durch die DEG.

Den Vordruck zum Projektvorschlag sowie weitere Informationen finden Sie auf der DEG-Website unter: www.deginvest.de. Die DEG behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Ein Rechtsanspruch auf eine Mitfinanzierung besteht nicht. Die DEG hat die Möglichkeit, einen Vorschlag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Mitfinanzierung einer Machbarkeitsstudie begründet keinen Anspruch auf die Finanzierung eines aus dieser Studie resultierenden Vorhabens.

DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbh
Abteilung Förderprogramme/Beratung
Postfach 10 09 61
50449 Köln

Tel.: +49 (0) 221 4986 1128 (Hotline)
Fax: +49 (0) 221 4986 1472
E-Mail: machbarkeitsstudien@deginvest.de
Internet: www.deginvest.de

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