Richtlinie
Klinikpartnerschaften
Förderlinie „Academic“
Die Förderlinie „Academic“ wird jährlich online ausgeschrieben. Sie adressiert deutsch-internationale Partner-Projekte, die gemeinsam Forschungsaktivitäten umsetzen. Der Fokus liegt dabei auf Kompetenzentwicklung mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung in den Partnerländern nachhaltig zu verbessern.
Der Förderzeitraum beträgt bis zu 24 Monate mit einer Summe von bis zu 200.000 Euro.
Wer kann sich bewerben?
- Deutsche Universitätskliniken oder Forschungseinrichtungen
- Die internationalen Partnerinstitutionen müssen Krankenhäuser mit bestehender wissenschaftlicher Ausrichtung bzw. Universitätskliniken sein.
- Eine längerfristige, institutionelle Partnerschaft ist erkennbar.
- Partner-Institutionen kommen aus Ländern niedrigen oder mittleren Einkommens gemäß den OECD-DAC-Kriterien, ausgenommen ist die Türkei. Projekte mit chinesischen Partner*innen können nur als Dreieckskooperation mit einem weiteren Land niedrigen oder mittleren Einkommens (v.a. in Afrika) gefördert werden.
- Die internationalen Partnerorganisationen bieten öffentliche Gesundheitsleistungen für die Allgemeinbevölkerung an und leisten einen klinischen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitsangebotes. Ausschließliche Grundlagenforschung wird nicht gefördert.
Auswahlkriterien
Folgende Kriterien sind bei der Projektplanung zu beachten:
- Projektansatz und Wirkungen: Antragsteller*innen stellen sowohl die positiven Effekte der geplanten Aktivitäten als auch potenzielle, nicht-intendierte Wirkungen dar.
- Relevanz: Die längerfristig und auf Augenhöhe angelegte Partnerschaft verbessert die medizinische Versorgung in der Partnerklinik unter besonderer Berücksichtigung lokaler Bedarfe und bezieht vulnerable und nicht ausreichend erreichte Bevölkerungsgruppen mit ein.
- Innovation: Die geplanten methodischen oder fachlichen Ansätze sind innovativ.
- Effizienz: Das Projektmanagement beinhaltet klare Verantwortlichkeiten und eine sinnvolle Zeit- und Finanzplanung in allen beteiligten Institutionen.
- Effektivität: Das Projekt ist umsetzbar, seine Wirksamkeit nachvollziehbar. Ziele, Aktivitäten und Indikatoren sind aufeinander abgestimmt und werden regelmäßig überprüft.
- Nachhaltigkeit: Die Partnerinstitutionen werden durch Kapazitätsaufbau und wissenschaftlichen Austausch dauerhaft gestärkt. Eine Einbettung in internationale und sektorübergreifende Forschungsnetzwerke ist angestrebt. Die Aktivitäten dienen dem Wohl der Patient*innen und sind auf Gesundheitssysteme, andere Kontexte und nationale Programme anwendbar.
- Ethische Vertretbarkeit und soziokulturelle Einbettung: Die Projektumsetzung befolgt einen ethisch und politisch vertretbaren Ansatz und hält sich an internationale Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis. Sie bezieht Ethikkommissionen und Datenschutzbestimmungen mit ein. Die Maßnahmen sind in die soziokulturellen Lebenswelten des Partnerlandes eingebettet.
- Gendersensibilität und Diversität: Die Interventionen sind gendersensibel und den Vielfaltsdimensionen entsprechend geplant.
- Distribution der Ergebnisse: Wissenschaftliche Publikationen sind im Open-Access-Format konzipiert und Wissenschaftler*innen aus den Partnerländern sind angemessen vertreten. Die Verbreitung der Ergebnisse findet auf unterschiedlichen Kanälen statt und erreicht auch nicht-akademische Zielgruppen.
Wofür können Fördermittel beantragt werden?
- Personalkosten
- Externe Expert*innen/Consultants
- Reise-/Transportkosten
- Veranstaltungskosten
- Beschaffung von Sachgütern – max. 30% der Fördersumme
- Verwaltungskosten
So bewerben Sie sich
Auf der Website www.klinikpartnerschaften.de finden Sie Informationen zum Förderprogramm und den aktuellen Ausschreibungen.
Wir beraten Sie gern!
Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit
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