Förderprogramm

Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Forschung & Innovation (themenoffen), Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Gesundheit
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
Informationen zum Innovationsausschuss (externer Link) Der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland leisten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Mit den Mittels aus dem Innovationsfonds unterstützt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Projekte zu neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In den folgenden Bereichen werden unter anderem  Vorhaben gefördert:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten,
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit,
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health,
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen sowie
  • Versorgungsforschung (themenspezifische sowie themenoffene Versorgungsforschung).
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit
  • Entwicklung und Weiterentwicklung Medizinischer Leitlinien

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten, die im Internet veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen.

Der Innovationsausschuss hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) als Projektträger beauftragt.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Bereich

  • rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften,
  • Forschungseinrichtungen und
  • Vertragsparteien der Versorgungsverträge.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Ihre Arbeiten müssen für die Versorgungsqualität Relevanz besitzen und Versorgungsdefizite in der gesetzlichen Krankenversicherung mindern.
  • In dem Bereich neuer Versorgungsformen können Sie die Optimierung der Zusammenarbeit von Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen gewährleisten sowie die Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen oder Indikationen.
  • Im Bereich der Versorgungsforschung gewährleisten Sie wissenschaftliche und methodische Qualität.
  • Antragstellende sind durch Qualifikation und Vorerfahrungen ausgewiesen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Produktinnovationen und Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

In seiner Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt der Innovationsausschuss unter anderem die Details zu seinen Beratungsstrukturen und seiner Arbeitsweise sowie die Grundsätze der Förderverfahren.

Die Geschäftsordnung des Innovationsausschusses regelt insbesondere Folgendes:

  • Aufgaben, Besetzung und Bestellung der Mitglieder des Innovationsausschusses
  • Formalien der Beschlussfassungen wie zum Beispiel Stimmrechte und deren Verteilung
  • Einsetzung und Arbeitsweise der Arbeitsausschüsse
  • Einbeziehung externer Expertise
  • Aufgaben der Geschäftsstelle und die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern zum Beispiel Projektträgern und anderer Institute (IQWiG, IQTIG)
  • Finanzierung und Rechnungslegung

Geschäftsordnung des Innovationsausschusses nach § 92b SGB V (GO IA)
vom: 15.10.2015
zuletzt geändert: 20.06.2025
Gemeinsamer Bundesausschuss – Innovationsausschuss

Weblink zur Geschäftsordnung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Die Verfahrensordnung des Innovationsausschusses regelt insbesondere Folgendes:

  • das Antrags- und Förderverfahren
  • die Festlegung und Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen
  • Definition von Antragsberechtigten, Kriterien und Verfahren der Antragsbewertung einschließlich der Arbeitsweise externer Experten,
  • Bestimmung der förderfähigen Kosten für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung
  • die Offenlegungspflichten der Mitglieder des Innovationsausschusses und externer Experten

Verfahrensordnung des Innovationsausschusses nach § 92b SGB V (VerfO IA)
vom: 27.11.2015
zuletzt geändert: 24.01.2025
Gemeinsamer Bundesausschuss – Innovationsausschuss

Weblink zur Verfahrensordnung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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