Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Festivalförderfonds der Initiative Musik

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Livemusikförderung (externer Link) Online-Portal zur Antragstellung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Festival mit Livemusik planen, können Sie für Künstlerinnen- und Künstlerhonorare und projektbezogene Ausgaben einen Zuschuss erhalten – transparent, strukturell, wirkungsorientiert.

Volltext

Mit dem Festivalförderfonds unterstützt die Initiative Musik die Durchführung von Livemusikfestivals mit Fokus auf populäre Musik in Deutschland. Gefördert werden insbesondere professionelle Veranstaltende, die mit ihren Festivals einen Beitrag zur Vielfalt und Sichtbarkeit aktueller Musik leisten.

Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie ein mehrtägiges Festival mit einem überwiegend öffentlichen Livemusikprogramm planen. Das musikalische Programm muss einen Schwerpunkt in Genres wie Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop oder elektronischer Musik haben. Die Förderung richtet sich sowohl an etablierte als auch an neue Festivalformate.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem:

  • Honorare für auftretende Künstlerinnen und Künstler sowie beteiligte Musikakteurinnen und -akteure
  • projektbezogene Personal- und Sachkosten
  • Technik, Infrastruktur, Sicherheit und Organisation
  • Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Maßnahmen

Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss vergeben. Sie können einen Förderbetrag von mindestens 15.000 EUR und bis zu 80.000 EUR pro Projekt beantragen. Ihr Eigenanteil muss dabei mindestens 30 Prozent der Gesamtausgaben betragen. Die endgültige Förderhöhe wird im Rahmen des Auswahlverfahrens durch eine unabhängige Jury festgelegt.

Antragsberechtigt sind professionelle Veranstaltende mit Sitz in Deutschland – darunter zum Beispiel Festivalvereine, Kulturinitiativen, Unternehmen oder Kommunen. Das Festival muss mindestens drei Veranstaltungstage umfassen, die auch verteilt stattfinden können. Die Antragstellung erfolgt online und ist nur zu den jeweils ausgeschriebenen Terminen möglich.

Die Förderentscheidung trifft eine Fachjury auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Neben der künstlerischen Qualität werden Kriterien wie Publikumserreichbarkeit, Diversität, Nachhaltigkeit oder Standortwirksamkeit berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss eines Fördervertrags. Im Anschluss an das Festival ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

Mit dem Festivalförderfonds erhalten Sie gezielte Unterstützung für die Durchführung anspruchsvoller Musikfestivals – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung der Livemusikszene in Deutschland.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Förderantrag wird online im Förderportal der Initiative Musik ausgefüllt und eingereicht. Nach Antragseingang werden die Anträge durch die Initiative Musik formal vorgeprüft. Nach erfolgreicher Vorprüfung werden die Anträge zur Abstimmung an eine Fachjury gegeben. Die Jury entscheidet auch über die zugesagte Fördersumme pro Projektantrag. Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung wird den Antragstellenden schriftlich bekannt gegeben. Dies erfolgt in der Regel in 6-8 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.

Fristen

Die Fristen für die Einreichung von Förderanträgen werden gesondert festgelegt und über die Website der Initiative Musik sowie andere offizielle Kanäle bekanntgegeben.
Anträge für den Festivalförderfonds konnten vom 13.10.2025 um 13:00 Uhr bis 03.11.2025 um 13:00 Uhr eingereicht werden. Außerhalb dieser Antragsfrist können keine Anträge eingereicht werden.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sitz der antragstellenden Organisation in Deutschland
  • Nachweis über professionelle Veranstaltertätigkeit
  • Musikprogramm mit Schwerpunkt auf Liveaufführungen
  • Keine Förderung verfassungswidriger oder jugendgefährdender Inhalte

Sprachen

Die Antragstellung und der weitere Verfahrensablauf sind ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • detailliertes Festival-Konzept
  • Budget- und Finanzierungsplan
  • Nachweise zur Veranstalterstruktur
  • ggf. weitere Nachweise zur Programmausrichtung und Öffentlichkeitsarbeit

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Programmbeschreibung Festivalförderfonds
Stand: 01.10.2024
Initiative Musik gGmbH

Anträge für den Festivalförderfonds konnten vom 13.10.2025 um 13:00 Uhr bis 03.11.2025 um 13:00 Uhr eingereicht werden. Außerhalb dieser Antragsfrist können keine Anträge eingereicht werden.

Weblink zur Programmbeschreibung (externer Link)

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?