Förderprogramm

PlugIn Förderung der Initiative Musik

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Tel: +49 30 5314 7545-560

Fax: +49 30 531 475 45-199

Initiative Musik gGmbH (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Livemusikförderung (externer Link) Online-Portal zur Antragstellung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Förderprogramm PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten bei der Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in auftrittsrelevanten Bereichen.

Volltext

Mit dem Programm PlugIn unterstützt die Initiative Musik Betreiberinnen und Betreiber von Musikspielstätten in Deutschland bei der strukturellen Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Als auftrittsrelevant gelten sämtliche technische Elemente, die während einer Livemusikveranstaltung auf der Bühne oder in Bühnennähe zum Einsatz kommen oder deren Einsatz für die Durchführung einer Livemusikveranstaltung unerlässlich ist. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Livemusikspielstätten mit einer Besucherinnen- und Besucherkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen, die diese überwiegend für Livemusikveranstaltungen in allen Genres außer Klassik nutzen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal der Initiative Musik. Das Antragsverfahren ist niedrigschwellig und nicht an ein Juryverfahren gebunden. Förderzusagen werden nach dem Windhundprinzip vergeben – das bedeutet: vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Antragseingang werden die Anträge formal geprüft. Ist ein Antrag erfolgreich geprüft und sind noch ausreichend Mittel für das jeweilige Bundesland verfügbar, wird die Förderung schließlich durch den Abschluss eines Fördervertrages mit der Initiative Musik bewilligt.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung wird den Antragstellenden schriftlich bekannt gegeben. Dies erfolgt in der Regel in wenigen Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.

Fristen

Förderanträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden. Es gilt das Windhundprinzip.  

rechtliche Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist ein Clubbetrieb

  • mit regelmäßigem Livemusikprogramm,
  • einem Standort in Deutschland und
  • einem Betrieb seit mindestens 12 Monaten.

Sprachen

Die Antragstellung und der weitere Verfahrensablauf sind ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antragsformular
  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Nachweis der Antragsberechtigung (zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Clubprofil)
  • Angebote für geplante Investitionen

Rechtsgrundlage

Service
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