Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Programmes DO! Export der Initiative Musik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Tel: +49 30 531 475 45-0

Fax: +49 30 531 475 45-199

Initiative Musik gGmbH

Weiterführende Links:
Initiative Musik gGmbH – Informationsseite zur Exportförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Veranstaltungen und Kampagnen im Ausland zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Die Bundesregierung unterstützt Sie als deutsches Unternehmen bei Ihrer Exportstrategie zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland.

Gefördert werden Aktivitäten und Maßnahmen einer ausgereiften Exportstrategie, beispielsweise

  • die Organisation von eigenen internationalen oder international ausgerichteten Showcases und Promo-Events,
  • die gezielte Platzierung deutscher Acts auf ausgewählten, branchenrelevanten Festivals und Clubs im Ausland,
  • die Durchführung international ausgerichteter Marketing- und PR-Kampagnen für die Positionierung ihrer Künstlerinnen und Künstler,
  • internationale oder international ausgerichtete Songwriting-Camps.

Sie erhalten den Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 75 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 EUR.
  • Sie müssen mindestens Gesamtausgaben von 3.000 EUR haben.
  • Sie können die Förderung zweimal pro Kalenderjahr erhalten.
Service
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