Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Programmes DO! Export der Initiative Musik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Tel: +49 30 531 475 45-0

Fax: +49 30 531 475 45-199

Initiative Musik gGmbH

Weiterführende Links:
Initiative Musik gGmbH – Informationsseite zur Exportförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Veranstaltungen und Kampagnen im Ausland zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Die Bundesregierung unterstützt Sie als deutsches Unternehmen bei Ihrer Exportstrategie zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland.

Gefördert werden Aktivitäten und Maßnahmen einer ausgereiften Exportstrategie, beispielsweise

  • die Organisation von eigenen internationalen oder international ausgerichteten Showcases und Promo-Events,
  • die gezielte Platzierung deutscher Acts auf ausgewählten, branchenrelevanten Festivals und Clubs im Ausland,
  • die Durchführung international ausgerichteter Marketing- und PR-Kampagnen für die Positionierung ihrer Künstlerinnen und Künstler,
  • internationale oder international ausgerichtete Songwriting-Camps.

Sie erhalten den Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 75 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 EUR.
  • Sie müssen mindestens Gesamtausgaben von 3.000 EUR haben.
  • Sie können die Förderung zweimal pro Kalenderjahr erhalten.

Zusatzinfos 

Fristen

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor dem Projektbeginn an die Initiative Musik.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen einen Sitz in Deutschland und Sie dürfen über keine Dependancen/Vertretungen in dem Zielland verfügen.
  • Ihre professionelle Tätigkeit muss unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstlerinnen und Künstlern verbunden sein, beispielsweise als Management-, Booking- und PR-Agentur, Label und Musikverlag, Vertrieb.
  • Sie wählen zur Umsetzung der Maßnahmen ökologisch sinnvolle Möglichkeiten, die Ihren ökologischen Fußabdruck verbessern können.
  • Sie achten bei der Umsetzung der Maßnahmen auf Diversität und Inklusion.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsstellende, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen.
Die Initiative Musik behält sich vor, bei Antragsstellenden, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne bieten, die Förderwürdigkeit infrage zu stellen und die Förderzusage zurückzuziehen.

weitere Informationen

Projekte, welche im Rahmen des Programms gemäß eingereichtem Finanzierungsplan mit einem Finanzierungsanteil von mindestens 50 Prozent und höher gefördert werden, müssen Honoraruntergrenzen für künstlerische und kreative, selbständige Leistungen einhalten.
Aus den jeweils gültigen bundesweiten Empfehlungen der Fach- und Bundesverbände sowie Gewerkschaften muss eine Vergütungsempfehlung angewendet werden. Im Verwendungsnachweis muss begründet werden, warum welche Honorarempfehlung genutzt wurde.
Als Fördermittelempfänger:innen sind Sie verpflichtet, sich über die Empfehlungen der Honoraruntergrenzen im Musikbereich selbst zu informieren.

Rechtsgrundlage

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?