Förderprogramm

Initiative Musik – DO! Export

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Weiterführende Links:
DO! Export

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Veranstaltungen und Kampagnen im Ausland zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Die Bundesregierung unterstützt Sie als deutsches Unternehmen bei Ihrer Exportstrategie zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland.

Gefördert werden Aktivitäten und Maßnahmen einer ausgereiften Exportstrategie, beispielsweise

  • die Organisation von eigenen internationalen oder international ausgerichteten Showcases und Promo-Events,
  • die gezielte Platzierung deutscher Acts auf ausgewählten, branchenrelevanten Festivals und Clubs im Ausland,
  • die Durchführung international ausgerichteter Marketing- und PR-Kampagnen für die Positionierung ihrer Künstlerinnen und Künstler,
  • internationale oder international ausgerichtete Songwriting-Camps.

Sie erhalten den Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 75 Prozent der Gesamtkosten, maximal EUR 10.000.
  • Sie müssen mindestens Gesamtausgaben von EUR 3.000 haben.
  • Sie können die Förderung zweimal pro Kalenderjahr erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor dem Projektbeginn an die Initiative Musik.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen einen Sitz in Deutschland und Sie dürfen über keine Dependancen/Vertretungen in dem Zielland verfügen.
  • Ihre professionelle Tätigkeit muss unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstlerinnen und Künstlern verbunden sein, beispielsweise als Management-, Booking- und PR-Agentur, Label und Musikverlag, Vertrieb.
  • Sie wählen zur Umsetzung der Maßnahmen ökologisch sinnvolle Möglichkeiten, die Ihren ökologischen Fußabdruck verbessern können.
  • Sie achten bei der Umsetzung der Maßnahmen auf Diversität und Inklusion.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Programmbeschreibung DO! Export

Stand Februar 2022

[…]

I Zweck

DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.

Durch das Förderprogramm sollen die Unternehmen bei ihren Exportaktivitäten unterstützt und damit die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im Ausland gestärkt werden.

II Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).

III Fördergegenstand

Gefördert werden Aktivitäten und Maßnahmen, die Bestandsteil einer ausgereiften Exportstrategie des Unternehmens sind, z.B.

  • die Organisation von eigenen internationalen oder international ausgerichteten Showcases und Promo-Events,
  • die gezielte Platzierung deutscher Acts auf ausgewählten, branchenrelevanten Festivals und Clubs im Ausland,
  • die Durchführung international ausgerichteter Marketing- und PR-Kampagnen für die Positionierung ihrer Künstler:innen,
  • internationale oder international ausgerichtete Songwriting-Camps.

Priorisiert werden Veranstaltungen in Zielländern, in denen das Unternehmen und/oder die Künstler:innen bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße vertreten sind.

Gefördert werden können in direktem Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehende Ausgaben für:

  • Raummiete inkl. VA-Versicherung
  • Backline-Miete, sonstiges technisches Equipment
  • Honorare für externe Agenturen/Dienstleister (PR, Booking, Technik, Produktion)
  • Presse- und PR-Maßnahmen
  • Werbung und Marketing (Off- und Online)
  • Grafik- und Druckkosten
  • Übersetzungskosten, Dolmetscher, Visagebühren
  • GEMA-Gebühren, KSK, o.ä.
  • Reisekosten für Künstler:innen plus max. zwei Begleitpersonen (z.B. Management/PR/Technik), gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Auslandsreisekostenverordnung (ARVVwV).

Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck beim Antragsteller zu verbessern.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist außerdem auf Diversität und Inklusion zu achten.

IV Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Unternehmen erhalten eine Förderung ihrer im Finanzierungsplan kalkulierten Bedarfe in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Die beantragte Fördersumme darf 75% der Gesamtausgaben und den maximalen Förderbetrag in Höhe von 10.000 EUR nicht übersteigen.

Projekte, deren Gesamtausgaben unter 3.000 EUR liegen, können nicht berücksichtigt werden.

Die Fördermittel werden nach Abschluss eines Fördervertrags im Verlauf des Förderzeitraums an die Projektträger ausgezahlt. Ausgezahlt werden zunächst bis zu 90% der bewilligten Mittel. Die letzten 10% des Förderbetrages werden nach Erhalt des Verwendungsnachweises (vgl. VII Schlussprüfung) und Feststellung eines positiven Prüfergebnisses ausgezahlt (Einbehalt).

Antragstellende Unternehmen dürfen das Förderprogramm DO! Export maximal zweimal innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen.

Der Projektzeitraum wird je Projekt individuell festgelegt und darf maximal 6 Monate betragen.

V Antragsverfahren

Antragsberechtigte Unternehmen können bis spätestens acht Wochen vor Projektbeginn einen Antrag einreichen. Anträge für DO! Export werden laufend bearbeitet.

Das Antragsformular ist zunächst vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zum antragsstellenden Unternehmen, zur Ausgangssituation, zur Zielsetzung und zu den geplanten Maßnahmen. Zusätzlich ist dem Antrag ein Ausgaben- und Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage), der als Grundlage für die Berechnung der Fördersumme dient, anzuhängen. In dem Ausgaben- und Finanzierungsplan muss die:der Antragsteller:in die projektbezogenen Ausgaben, den möglichen Eigenanteil seitens der:des Antragstellers:in, etwaige Drittmittel und die beantragte Fördersumme realistisch und plausibel darstellen.

Nur vollständig ausgefüllte und formgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen fünf Werktagen nachgeliefert werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt entsprechend der Richtlinien der DSGVO und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.

VI Auswahlverfahren

Die Entscheidung über den Antrag wird von einer unabhängigen Jury getroffen. Mitglieder der Jury sind ein:e Vertreter:in des Deutschen Musikverleger-Verbandes e.V. (DMV), ein:e aktive(r) Künstler:in der Genres Rock, Pop oder Jazz, zwei Vertreter:innen der deutschen Musikwirtschaft und ein:e Vertreter:in der Initiative Musik.

Die Antragsteller:innen werden über die Förderentscheidung der Jury schriftlich informiert. Im Falle einer Zusage wird die Höhe der bewilligten Fördersumme mitgeteilt.

Die Anträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und wird nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

VII Schlussprüfung

Spätestens drei Monate nach Projektabschluss muss ein Verwendungsnachweis bei der Initiative Musik eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, der Auskunft über den Projektverlauf und die Zielerreichung gibt, und einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem die Ausgaben tabellarisch belegt werden.

Die Initiative Musik prüft, ob das durchgeführte Projekt seinem Inhalt und Zweck nach dem vorgelegten Antrag entspricht. Die 10% Einbehalt werden nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

VIII Antragsberatung

Für Fragen zum Antrag und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an:

Natascha Bader
Projektmanagerin Export
T: +49 (0)30-531 475 45-415
E-Mail: natascha.bader@initiative-musik.de

 

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