Förderprogramm

Go! Export Förderung der Initiative Musik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Tel: +49 30 531 475 45-0

Fax: +49 30 531 475 45-199

Initiative Musik gGmbH (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Exportförderung Online-Portal zur Antragstellung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Gefördert werden internationale Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind, z.B. der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen in Zielländern, in denen das Unternehmen bisher nicht oder in geringem Maß vertreten ist.

Volltext

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musikerinnen und Musiker) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstlerinnen und Künstler bzw. der eigenen Musik erwerben.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Anträge für GO! Export werden laufend bearbeitet. Antragsberechtigte Unternehmen dürfen bis spätestens 6 Wochen vor Abreise einen Antrag einreichen. Nur vollständig ausgefüllte und formgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen 5 Werktagen nachgereicht werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Anträge werden laufend geprüft. Der Status des Antrags kann auch jederzeit im Antrags-Verwaltungsportal eingesehen werden.

Fristen

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise an die Initiative Musik.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstlerinnen und Künstler verbunden.

Sprachen

Die Antragstellung und der weitere Verfahrensablauf sind ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular ist zunächst online vollständig auszufüllen mit detaillierten Angaben zum antragsstellenden Unternehmen, der Export-Strategie des Unternehmens, der Person, die die Reise unternehmen soll, zur konkreten Zielsetzung und zum Zweck der Reise sowie zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich ist dem Antrag ein Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage) anzuhängen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Programmbeschreibung GO! Export
Stand: Oktober 2024
Initiative Musik gGmbH

Die Antragsstellung ist laufend möglich. Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden. Es werden nur Anträge berücksichtigt, die rechtzeitig vollständig vorliegen.

Weblink zur Programmbeschreibung

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?