Förderprogramm

Strukturförderung der Initiative Musik

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Tel: +49 30 531 475 45-70 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 10:00 – 15:00 Uhr)

Fax: +49 30 531 475 45-199

Initiative Musik gGmbH (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur „Strukturförderung“ (externer Link) Online-Portal zur Antragstellung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Unterstützt werden Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland schaffen. Im Fokus stehen zudem der Aufbau und die Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.

Volltext

Mit der Strukturförderung unterstützt die Initiative Musik Betreiberinnen und Betreiber von Livemusikspielstätten in Deutschland bei größeren Investitionen in technische Ausstattung und bauliche Maßnahmen. Ziel ist es, die strukturellen Rahmenbedingungen für Livekonzerte im Bereich der populären Musik nachhaltig zu verbessern.

Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie grundlegende Investitionen in Ihre Spielstätte planen, die unmittelbar mit der Durchführung von Livemusik verbunden sind. Förderfähig sind beispielsweise:

  • die Anschaffung oder Erneuerung von Beschallungs-, Licht- oder Bühnentechnik
  • bauliche Maßnahmen zur Verbesserung von Akustik, Sicherheit oder Barrierefreiheit
  • die Sanierung oder Umbau von Infrastruktur, die für den Konzertbetrieb notwendig ist
  • Anschlüsse und technische Einrichtungen zur Digitalisierung des Veranstaltungsbetriebs.

Die Förderung erfolgt als Projektzuschuss. Sie können eine Fördersumme ab 10.000 EUR bis zu maximal 250.000 EUR beantragen. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtausgaben. Die tatsächliche Förderhöhe wird im Auswahlverfahren festgelegt und ist abhängig von Projektumfang, Qualität und Relevanz.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Spielstätten, die regelmäßig Konzerte mit professionellen Musikerinnen und Musikern im Bereich der Popularmusik durchführen. Die Spielstätte muss sich in Deutschland befinden und über eine Grundausstattung für Livekonzerte verfügen. Die Fördermittel können sowohl von gemeinnützigen als auch von wirtschaftlich tätigen Trägern beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der Initiative Musik. Es gelten jeweils gesondert ausgeschriebene Antragszeiträume. Nach formaler und inhaltlicher Prüfung entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Auswahl der zu fördernden Projekte.

Nach Abschluss eines Fördervertrags setzen Sie Ihr Projekt innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens um. Für die Auszahlung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis mit Abrechnungsunterlagen erforderlich.

Die Strukturförderung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Spielstätte zukunftsfähig auszustatten und langfristig optimale Bedingungen für Konzerte, Publikum und Musikschaffende zu schaffen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Förderantrag ist online über das entsprechende Förderportal der Initiative Musik einzureichen. Die Bescheidung von Anträgen erfolgt bis zu dreimal im Jahr. Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung wird den Antragstellenden schriftlich bekannt gegeben. Dies erfolgt in der Regel in wenigen Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.

Fristen

Die Fristen für die Einreichung von Förderanträgen werden gesondert festgelegt und über die Website der Initiative Musik sowie andere offizielle Kanäle bekanntgegeben.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige juristische Personen,
  • Personengesellschaften.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen einen Sitz beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Sie verfügen über spezifische Tätigkeitserfahrungen und planen möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft beziehungsweise haben bereits gegründet.

Sprachen

Die Antragstellung und der weitere Verfahrensablauf sind ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzdarstellung des antragstellenden Unternehmens/Vereins/Verbands etc.
  • Amtliche Registrierung (Handels- oder Vereinsregisterauszug o.ä.)
  • Kurzbeschreibung des Projekts (maximal 1.200 Zeichen inklusive Leerzeichen)
  • Ausführliche Beschreibung des Projekts (über die Felder Ausgangssituation, Idee, Umsetzung, Perspektiven und Zeitplan hinweg mindestens 5.000 Zeichen und maximal 12.500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Letters of Intent (LOIs) von Partnerinnen und Partnern sowie von Unterstützerinnen und Unterstützern

Rechtsgrundlage

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?