Förderprogramm

Strukturförderung der Initiative Musik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Tel: +49 30 531 475 45-70 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 10:00 – 15:00 Uhr)

Fax: +49 30 531 475 45-199

Initiative Musik gGmbH (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur „Strukturförderung“ (externer Link) Online-Portal zur Antragstellung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Unterstützt werden Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem der Aufbau und die Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.

Volltext

Das Förderprogramm Infrastrukturprojekte dient der Förderung und dem Aufbau von nachhaltigen professionellen Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich der Popularmusik und im Jazz.

Durch das Programm sollen zudem in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen regionale wie länderspezifische Fördereinrichtungen und Netzwerke für die Popularmusik und den Jazz gestärkt, aufgebaut und entwickelt werden.

Gefördert werden insbesondere:

  • Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit regionalen oder bundesweiten Akteuren der Musikbranche umgesetzt werden und die Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene in Deutschland vorantreiben und fördern;
  • Aktivitäten und Projekte, die nachhaltige Strukturen für Künstler:innenaufbau und -entwicklung schaffen, wie zum Beispiel Mentoring und Workshops;
  • Austauschformate, die durch Kommunikation und Vernetzung Musikschaffende, Musikunternehmen und Akteure der Musikbranche unterstützen. Dies können beispielsweise Kommunikationsforen wie auch Onlinebörsen, aber auch qualifizierende beziehungsweise Wissen schaffende und vermittelnde Aktivitäten sein;
  • Studien, Evaluationen und Marktuntersuchungen, die wissenschaftliche Daten zur Musikkultur und -wirtschaft in Deutschland erheben, diese neutral analysieren und die öffentlich zur Verfügung gestellt werden;
  • Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit (Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Diversität etc.);
  • Aktivitäten und Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft in Deutschland fördern (sowohl ökologisch als auch strukturell und finanziell);
  • Anerkennungen für besondere musikwirtschaftlich und -kulturelle Leistungen, die Nachahmer:innen motivieren, beispielgebend arbeiten und strukturpolitische Effekte (kommunale und Landesebene oder Bundesebene) für die Musikbranche erzielen;
  • andere, dem Aufbau und Ausbau von Strukturen dienliche Projekte, die im Bereich des Programmzwecks liegen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Förderantrag ist online über das entsprechende Förderportal der Initiative Musik einzureichen. Die Bescheidung von Anträgen erfolgt bis zu dreimal im Jahr. Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung wird den Antragstellenden schriftlich bekannt gegeben. Dies erfolgt in der Regel in wenigen Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.

Fristen

Die Fristen für die Einreichung von Förderanträgen werden gesondert festgelegt und über die Website der Initiative Musik sowie andere offizielle Kanäle bekanntgegeben.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige juristische Personen,
  • Personengesellschaften.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen einen Sitz beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
  • Sie verfügen über spezifische Tätigkeitserfahrungen und planen möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft beziehungsweise haben bereits gegründet.

Sprachen

Die Antragstellung und der weitere Verfahrensablauf sind ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte im Wesentlichen folgende programmspezifische Unterlagen enthalten:

  • Kurzdarstellung des Antragstellenden (Pflicht)
  • Anmeldung der Selbstständigkeit, Gewerbeschein, Handelsregistereintrag bzw. Eintrag im Vereinsregister oder Stiftungsverzeichnis
  • Mindestens ein „Letter of Intent“ (Absichtserklärung) von weiteren mittelbaren Partner:innen
  • Beschreibung des Förderprojekts (Pflicht):
    • Ausgangssituation
    • Ziel(e)/Idee
    • Organisatorische Umsetzung
    • Perspektive über das Projekt hinaus
    • Zeitplan
    • Zielsetzung
    • Finanzieller Aufwand

Rechtsgrundlage

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