Förderprogramm

Initiative Musik – Infrastrukturförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Initiative Musik – Termine

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrem Projekt nachhaltige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Bundesregierung unterstützt Ihre Maßnahmen zum Aufbau von nachhaltigen professionellen Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich der Popularmusik und im Jazz in Deutschland.

Förderfähig sind

  • Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit regionalen oder bundesweiten Akteuren der Musikbranche umgesetzt werden und die Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene in Deutschland vorantreiben und fördern.
  • Aktivitäten und Projekte, die nachhaltige Strukturen schaffen, wie beispielsweise Mentoring und Workshops,
  • Austauschformate, die durch Kommunikation und Vernetzung Musikschaffende, Musikunternehmen und Akteure der Musikbranche unterstützen. Dies können beispielsweise Kommunikationsforen wie auch Onlinebörsen sein,
  • Studien, Evaluationen und Marktuntersuchungen, die wissenschaftliche Daten zur Musikkultur und Musikwirtschaft in Deutschland erheben,
  • Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit,
  • Aktivitäten und Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft in Deutschland fördern, sowohl ökologisch als auch strukturell und finanziell,
  • Anerkennungen für besondere musikwirtschaftlich und musikkulturelle Leistungen,
  • andere Projekte, die dem Aufbau und Ausbau von Strukturen dienlich sind.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses.

  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der jeweiligen Gesamtkosten pro Projekt.
  • Für regionale Infrastrukturprojekte erhalten Sie pro Projekt maximal 50.000 EUR pro Jahr.
  • Für bundesweite Infrastrukturprojekte erhalten Sie pro Projekt maximal 80.000 EUR pro Jahr.
  • Antragstellende erhalten maximal 150.000 EUR pro Jahr.
  • Die beantragte Fördersumme soll meistens mindestens 10.000 EUR betragen.

Ihren Antrag richten Sie elektronisch zu festgesetzten Abgabeterminen an die Initiative Musik gGmbH.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige juristische Personen,
  • Personengesellschaften.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen einen Sitz beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
  • Sie verfügen über spezifische Tätigkeitserfahrungen und planen möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft beziehungsweise haben bereits gegründet.
  • Wenn Sie ein regionales Infrastrukturprojekt durchführen, beteiligen Sie mindestens eine regionale oder kommunale Institution. Die Beteiligung können Sie in Form eines Letter of Intent (Absichtserklärung) schriftlich belegen.
  • Ihr Projekt wirkt nicht wettbewerbsverzerrend.
  • Sie führen die Maßnahmen ökologisch sinnvoll durch und setzen möglichst wenig Energie- und Ressourcen ein.
  • Sie streben eine diverse Besetzung bei der Durchführung der Projekte an.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Infrastrukturförderung Initiative Musik

I Zweck

Das Förderprogramm Infrastrukturprojekte dient der Förderung und dem Aufbau von nachhaltigen professionellen Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich der Popularmusik und im Jazz.

Durch das Programm sollen zudem in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen regionale wie länderspezifische Fördereinrichtungen und Netzwerke für die Popularmusik und den Jazz gestärkt, aufgebaut und entwickelt werden.

II Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Antragsstellende sollten über spezifische Tätigkeitserfahrungen verfügen und möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft planen bzw. bereits vollzogen haben. Dies schließt regionale Popfördereinrichtungen und Verbände der Musikwirtschaft in Deutschland mit ein.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt.

III Gegenstand

1. Gefördert werden insbesondere

  • Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit regionalen oder bundesweiten Akteuren der Musikbranche umgesetzt werden und die Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene in Deutschland vorantreiben und fördern;
  • Aktivitäten und Projekte, die nachhaltige Strukturen für Künstler:innenaufbau und -entwicklung schaffen, wie z.B. Mentoring und Workshops;
  • Austauschformate, die durch Kommunikation und Vernetzung Musikschaffende, Musikunternehmen und Akteure der Musikbranche unterstützen. Dies können beispielsweise Kommunikationsforen wie auch Onlinebörsen, aber auch qualifizierende bzw. Wissen schaffende und vermittelnde Aktivitäten sein;
  • Studien, Evaluationen und Marktuntersuchungen, die wissenschaftliche Daten zur Musikkultur und -wirtschaft in Deutschland erheben, diese neutral analysieren und die öffentlich zur Verfügung gestellt werden;
  • Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit (Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Diversität etc.);
  • Aktivitäten und Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft in Deutschland fördern (sowohl ökologisch als auch strukturell und finanziell);
  • Anerkennungen für besondere musikwirtschaftlich und -kulturelle Leistungen, die Nachahmer:innen motivieren, beispielgebend arbeiten und strukturpolitische Effekte (kommunale und Landesebene oder Bundesebene) für die Musikbranche erzielen;
  • andere, dem Aufbau und Ausbau von Strukturen dienliche Projekte, die im Bereich des Programmzwecks liegen.

Nicht in diesem Programm gefördert werden Projekte,

  • die primär den Inhalt haben, künstlerische Darbietungen oder Künstler:innen anderweitig zu präsentieren (Konzerte, Festivals, Showcases, Artist-Talks etc.) oder
  • die Baumaßnahmen, Renovierungen oder Investitionen in einzelne Institutionen zum Ziel haben oder
  • die im Bereich der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen oder im nicht-professionellen Sektor liegen, oder
  • die Produktentwicklungen privatwirtschaftlicher Einrichtungen oder Unternehmen befördern.

2. Die Beteiligung von weiteren Partnern ist wünschenswert, da der Projektfortbestand nachhaltig gesichert werden soll. Bei regionalen Infrastrukturprojekten ist die Beteiligung von mindestens einer regionalen oder kommunalen Institution erforderlich, die das Fortbestehen des Projekts mittelfristig sichern bzw. als Ziel verfolgen soll. Diese Beteiligung muss in Form eines Letter of Intent (Absichtserklärung) schriftlich belegt werden. Bei bundesweiten Infrastrukturprojekten sollte eine Beteiligung von einer weiteren natürlichen und/oder juristischen Person an dem Projekt durch einen Letter of Intent (Absichtserklärung) schriftlich belegt werden.

3. Die zu fördernden Projekte dürfen in keiner Konkurrenz zu wirtschaftlichen Angeboten stehen und damit wettbewerbsverzerrend wirken.

4. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die möglichst auch dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck bei dem:der Antragsteller:in zu verbessern.

5. Eine diverse Besetzung bei der Durchführung der Projekte soll beachtet und angestrebt werden.

IV Fördervolumen

Bei regionalen Infrastrukturprojekten beträgt die Förderung max. 75% der jeweiligen Gesamtausgaben pro Projekt. Der nachgewiesene Anteil an Eigenmitteln und Drittmitteln von anderen öffentlichen (regionalen bzw. kommunalen) Fördergebern und privaten Sponsoren muss mindestens 25% betragen. Es muss auf jeden Fall ein öffentlicher Fördergeber auf Landes-, Regional- oder Kommunalebene beteiligt sein. Die Förderleistung pro Projekt ist auf 50.000 Euro pro Jahr beschränkt.

Bei bundesweiten Infrastrukturprojekten liegt die maximale Förderquote bei 75% der jeweiligen Gesamtausgaben und einem nachgewiesenen Eigenanteil von mindestens 25%. Die Förderleistung pro Projekt ist auf 80.000 Euro pro Jahr beschränkt.

Kein:e Antrag- bzw. Mitantragsteller:in, einschließlich rechtlich selbständiger Tochterunternehmen bzw. verbundener Unternehmen i.S.d. § 15 Aktiengesetz, soll pro Jahr Nutznießer:in von Förderbeträgen der Initiative Musik von mehr als 150.000 EUR sein.

Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von unter 10.000 EUR finden in der Regel keine Berücksichtigung.

Die Fördermittel werden im Verlauf des Förderzeitraums an die Projektträger ausgezahlt. Ausgezahlt werden zunächst 90% der bewilligten Mittel. Dabei werden die letzten 10% des Förderbetrages nach Erhalt des Verwendungsnachweises (vgl. IX. Schlussprüfung) und Feststellung eines positiven Prüfergebnisses ausgezahlt (Einbehalt).

V Antrag

Der Förderantrag ist online über das entsprechende Förderportal der Initiative Musik einzureichen. Die Bescheidung von Anträgen erfolgt bis zu dreimal im Jahr. Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.

VI Programmspezifische Unterlagen

Der Antrag sollte im Wesentlichen folgende programmspezifische Unterlagen enthalten:

  • Kurzdarstellung des Antragstellenden (Pflicht)
  • Anmeldung der Selbstständigkeit, Gewerbeschein, Handelsregistereintrag bzw. Eintrag im Vereinsregister oder Stiftungsverzeichnis
  • Mindestens ein „Letter of Intent“ (Absichtserklärung) von weiteren mittelbaren Partner:innen
  • Beschreibung des Förderprojekts (Pflicht):
    • Ausgangssituation
    • Ziel(e)/Idee
    • Organisatorische Umsetzung
    • Perspektive über das Projekt hinaus
    • Zeitplan
    • Zielsetzung
    • Finanzieller Aufwand

In einem Ausgaben- und Finanzierungsplan nach Vorlage der Initiative Musik muss die:der Antragsteller:in die projektbezogenen Ausgaben, den Eigenanteil seitens des Antragstellenden, etwaige Drittmittel und die beantragte Fördersumme realistisch und plausibel darstellen. Die:Der Antragsteller:in garantiert zum Zeitpunkt der Antragstellung, dass die angegebenen Eigenmittel (auch Drittmittel) vorhanden sind.

VII Auswahlverfahren

Förderentscheidungen werden durch eine Jury getroffen. Die Anträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Kriterien zur Auswahl der Projekte sind u.a.:

  • Erwartete positive Effekte für den Musikstandort Deutschland und/oder für Musikstandorte auf regionaler und/oder Landesebene
  • Erwartete positive strukturpolitische Effekte für die Musikbranche, auf kommunaler und Landes- sowie Bundesebene
  • Verbesserung der Infrastruktur für Musikschaffende, Musikunternehmen und andere professionelle Akteure der Musikwirtschaft
  • Verbesserung der Transparenz, Vernetzung, Kommunikation, Bekanntheit, Qualifizierung und Wirtschaftlichkeit für Musikschaffende, Musikunternehmen und andere Akteure der Musikwirtschaft
  • Erwartete positive Effekte für Chancengleichheit und Nachhaltigkeit

Die Förderentscheidungen werden den Antragsteller:innen durch die Geschäftsstelle der Initiative Musik schriftlich bekannt gegeben. Die Auswahlentscheidung wird nicht begründet.

XIII Dauer der Förderung

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt ausschließlich für den Einzelfall. Sie ist einmalig und begründet keinen Anspruch auf weitere Förderung und/oder Erhöhung des Förderumfangs. . Der Förderzeitraum für das Projekt beträgt in der Regel bis zu 12 Monate.

Ruht die Projektarbeit länger als ein halbes Jahr oder verstreicht zwischen Bewilligung und Vertragsschluss mehr als ein halbes Jahr, ist die Initiative Musik nach erfolgloser Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt.

Die Infrastrukturförderung der Initiative Musik verfolgt das Ziel des Anschubs und Aufbaus von nachhaltigen Strukturen. Bei regionalen Infrastrukturprojekten, die mittel- und langfristig vorwiegend über die Länder und Kommunen getragen werden sollen, ist eine Förderung durch die Initiative Musik maximal dreimal unmittelbar aufeinanderfolgend möglich. Eine längere Förderung bei bundesweiten Infrastrukturprojekten wird im Einzelfall geprüft und ist u.a. davon abhängig, inwieweit eine bundesweite Relevanz nachgewiesen werden kann.

IX Schlussprüfung

Die Initiative Musik prüft, ob das durchgeführte Projekt seinem Inhalt und Zweck nach dem vorgelegten Antrag entspricht.

Die Projektträger:innen sind verpflichtet, die Verwendung der gewährten Mittel innerhalb von drei Monaten nach Ende des Förderzeitraumes gegenüber der Initiative Musik oder ggf. dem von der Initiative Musik für die Durchführung beauftragten Partner gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Förderbedingungen der Initiative Musik nachzuweisen.

Näheres regeln die Allgemeinen Förderbedingungen der Initiative Musik.

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