Förderprogramm

Live 500 Förderung der Initiative Musik

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Tel: +49 30 5314 7545-500

Fax: +49 30 531 475 45-199

Initiative Musik gGmbH (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Livemusikförderung (externer Link) Online-Portal zur Antragstellung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalterinnen und Veranstalter von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomerinnen und Newcommern oder experimentellen Genres. Es zielt darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalterinnen und Veranstalter bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstlerinnen und Künstler (auch im Newcomerinnen und Newcommer-Bereich) zu unterstützen.

Volltext

Mit dem Programm Live 500 fördert die Initiative Musik Veranstaltende von Livemusik in Deutschland. Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss für Konzerte professioneller Musikerinnen und Musiker der populären Musik. Ziel ist es, die Honorierung von Livemusik fairer zu gestalten und Auftrittsmöglichkeiten zu sichern.

Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie regelmäßig Konzerte veranstalten, eine geeignete Spielstätte betreiben oder über eine Open-Air-Fläche mit technischer Grundausstattung verfügen. Die Konzerte müssen öffentlich zugänglich sein und vor Publikum stattfinden. Die Teilnahme am Programm steht auch kommunalen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern offen.

Es werden mindestens 6 und maximal 24 Livemusikveranstaltungen mit jeweils 500 EUR Zuschuss gefördert, welche insbesondere Nachwuchsmusikerinnen und Nachwuchsmusikern, weniger populäre Genres und experimentelle Formate in den Vordergrund stellen. Die Hälfte des Zuschusses – 250 EUR – muss an die jeweils auftretende Band bzw. den jeweiligen Act gehen.

Die Förderung ist offen für eine breite musikalische Vielfalt innerhalb der Popularmusik. Ob Indie, Rap, Jazz, Rock, Clubmusik oder Crossover – im Mittelpunkt steht die Live-Performance professioneller Musikerinnen und Musikern in kleinen und mittleren Veranstaltungsformaten.

Mit Live 500 erhalten Sie eine unbürokratische Möglichkeit, Musikerinnen- und Musikerhonorare abzusichern, Ihre Spielstätte zu stärken und künstlerische Vielfalt sichtbar zu machen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal der Initiative Musik. Das Antragsverfahren ist niedrigschwellig und nicht an ein Juryverfahren gebunden. Förderzusagen werden nach dem Windhundprinzip vergeben – das bedeutet: vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, solange Budgetmittel verfügbar sind. Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Fördervertrag.

Nach Durchführung der Konzerte weisen Sie die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel durch Dokumentation und einfache Nachweise (zum Beispiel Konzertfoto, Abrechnung) nach. Erst dann erfolgt die Auszahlung.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung wird den Antragstellenden schriftlich bekannt gegeben. Dies erfolgt in der Regel in wenigen Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.

Fristen

Förderanträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden. Es gilt das Windhundprinzip.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Spielstätten mit Besucherinnen- und Besucherkapazität von maximal 1.000 unbestuhlten Plätzen
  • Veranstalterinnen und Veranstalter, die regelmäßig Livemusikveranstaltungen durchführen.

Sprachen

Die Antragstellung und der weitere Verfahrensablauf sind ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Spielstättenbeschreibung
  • Veranstaltungsplan
  • GEMA-Bestätigung oder vergleichbare Nachweise
  • Budgetübersicht

Rechtsgrundlage

Service
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