Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Tel: +49 30 531 475 45-0

Fax: +49 30 531 475 45-199

Initiative Musik gGmbH

Weiterführende Links:
Initiative Musik gGmbH – Informationsseite zur Internationalen Tourförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Solistin oder Solist sind oder einem Ensemble angehören, Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal oder elektronische Musik spielen und eine internationale Tour planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten bekommen.

Volltext

Die Bundesregierung unterstützt Sie als Musikerin oder Musiker der Musikgenres Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland.

Sie erhalten den Zuschuss für Touren im Ausland mit maximal 15 Auftritten. Bei der Tour kann es sich handeln um

  • Tourneen,
  • Support-Shows,
  • Auftritte bei Musikfestivals,
  • Showcases oder
  • Auftritte in TV- und Hörfunk-Sendungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 75 Prozent Ihrer Gesamtausgaben betragen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die ersten 5 Auftritte bis zu 600,00 EUR pro Person im europäischen Ausland und bis zu 1.200 EUR pro Person im außereuropäischen Ausland.

Für höchstens 10 weitere Auftritte beträgt der Zuschuss bis zu 100,00 EUR pro Person im europäischen Ausland und bis zu 150,00 EUR pro Person im außereuropäischen Ausland.

Zusätzlich können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent Ihrer Gesamtausgaben, höchstens 2.000 EUR, für begleitende Marketing- und Promotion-Aktivitäten bekommen.

Zusatzinfos 

Fristen

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 5 Wochen vor dem 1. Auftritt elektronisch und postalisch an die Initiative Musik.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausübende Künstlerinnen und Künstler, die in Deutschland wohnen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine international ausgerichtete Strategie sowie eine ausreichend professionelle Struktur aufweisen.
  • Wenn Sie als Ensemble einen Antrag stellen, muss die Mehrzahl der Bandmitglieder in Deutschland wohnen und Sie bekommen die Förderung nur für Bandmitglieder und gegebenenfalls für bis zu 2 Begleitpersonen.
  • Das Auftrittsland ist in der Regel ein Kernmarkt.
  • Im Rahmen von internationalen Touren müssen mindestens 60 Prozent Ihrer Auftritte im Ausland stattfinden.
  • Für die Auftritte liegen Ihnen eine schriftliche Bestätigung oder eine Einladung der jeweiligen Veranstaltenden vor.
  • Falls Sie bereits eine Bundesförderung erhalten, ist eine Förderung durch die Initiative Musik ausgeschlossen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Künstler:innen oder Ensembles, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen.
Die Initiative Musik behält sich vor, bei Künstler:innen und Ensembles, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne bieten, die Förderwürdigkeit infrage zu stellen und die Förderzusage zurückzuziehen.

Rechtsgrundlage

Service
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