Förderprogramm

Initiative Musik – Internationale Tourförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson
Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Internationale Tourförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Solistin oder Solist sind oder einem Ensemble angehören, Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal oder elektronische Musik spielen und eine internationale Tour planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten bekommen.

Volltext

Die Bundesregierung unterstützt Sie als Musikerin oder Musiker der Musikgenres Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland.

Sie erhalten den Zuschuss für Touren im Ausland mit maximal 15 Auftritten. Bei der Tour kann es sich handeln um

  • Tourneen,
  • Support-Shows,
  • Auftritte bei Musikfestivals,
  • Showcases oder
  • Auftritte in TV- und Hörfunk-Sendungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 75 Prozent Ihrer Gesamtausgaben betragen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die ersten 5 Auftritte bis zu EUR 600,00 pro Person im europäischen Ausland und bis zu EUR 1.200 pro Person im außereuropäischen Ausland.

Für höchstens 10 weitere Auftritte beträgt der Zuschuss bis zu EUR 100,00 pro Person im europäischen Ausland und bis zu EUR 150,00 pro Person im außereuropäischen Ausland.

Zusätzlich können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent Ihrer Gesamtausgaben, höchstens EUR 2.000, für begleitende Marketing- und Promotion-Aktivitäten bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 5 Wochen vor dem 1. Auftritt elektronisch und postalisch an die Initiative Musik.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausübende Künstlerinnen und Künstler, die in Deutschland wohnen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine international ausgerichtete Strategie sowie eine ausreichend professionelle Struktur aufweisen.
  • Wenn Sie als Ensemble einen Antrag stellen, muss die Mehrzahl der Bandmitglieder in Deutschland wohnen und Sie bekommen die Förderung nur für Bandmitglieder und gegebenenfalls für bis zu 2 Begleitpersonen.
  • Das Auftrittsland ist in der Regel ein Kernmarkt.
  • Im Rahmen von internationalen Touren müssen mindestens 60 Prozent Ihrer Auftritte im Ausland stattfinden.
  • Für die Auftritte liegen Ihnen eine schriftliche Bestätigung oder eine Einladung der jeweiligen Veranstaltenden vor.
  • Falls Sie bereits eine Bundesförderung erhalten, ist eine Förderung durch die Initiative Musik ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Internationale Tourförderung

Stand Juni 2023

[…]

I Förderzweck

Die Internationale Tourförderung dient der Unterstützung von Touren ausübender Künstler:innen (Solist:innen oder Ensembles) aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik ins Ausland und dabei dem Ausgleich von Finanzierungslücken. Sie will Künstler:innen unterstützen, internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten.

II Fördergegenstand

Als internationale Touren verstehen sich Tourneen oder Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland, mit max. 15 Auftritten. Die Auftrittstermine müssen zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden.

Es sollte sich bei der Förderung möglichst nicht nur um einen einzelnen Auftritt handeln. Die Chancen auf eine Förderung erhöhen sich, wenn daneben weitere Aktivitäten, wie z.B. Anschlusskonzerte oder breitere Promotionsaktivitäten stattfinden.

Finden im Rahmen von internationalen Touren auch einzelne Auftritte in Deutschland statt, ist die Tour nur dann förderungsfähig wenn davon max. 40% der Auftritte im Inland stattfinden.

III Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind ausübende Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Ensembles muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz im Inland haben. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management, Ton-/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Deutschland beantragt werden.

Die Initiative Musik behält sich vor, stichprobenartig eine Kopie der Meldebestätigung oder des Personalausweises der antragsstellenden Personen zu fordern.

Die Antragsteller:innen sollten eine international ausgerichtete Strategie sowie eine ausreichend professionelle Struktur aufweisen können. Bei dem Repertoire sollte es sich in erster Linie um eigene Musikwerke handeln.

Der Fokus der Förderung liegt auf Touren in absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa, insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.

Die antragsstellende Person bzw. Band sollte möglichst über eine schriftliche Bestätigung der Auftritte oder eine Einladung der jeweiligen Veranstalter:innen verfügen. Darin müssen Ort, Datum und die Auftrittsdetails benannt sein.

Der Antrag darf grundsätzlich nur für eine:n Künstler:in oder Band gestellt werden. Bei gemeinsamen Touren mehrerer Acts müssen jeweils Einzelanträge gestellt werden. Um eine Doppelförderung zu vermeiden sind Touren, die bereits Bundesförderung erhalten (z.B. durch das Goethe-Institut oder den Musikfonds), von der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik ausgeschlossen.

Weitere Förderungen durch Länder bzw. Kommunen sind grundsätzlich kompatibel, müssen jedoch bei der Antragsstellung angegeben werden.

IV Förderbedingungen

Der Antrag muss spätestens 5 Wochen vor Beginn der Tour eingereicht werden, sowohl online als auch postalisch oder per Fax mit Originalunterschrift.

Mindestens 25% der Gesamtausgaben müssen von den Antragsteller:innen selbst getragen werden.

Die internationale Tourförderung kann bis zu dreimal innerhalb eines Kalenderjahres gewährt werden.

Ein Anspruch der antragsstellenden Person/Band auf Gewährung einer Zuwendung bzw. auf eine Zuwendung in beantragter Höhe besteht nicht. Beantragte Fördersummen können gekürzt bewilligt werden.

Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Verbindliche Buchungen für z.B. Hotels oder Flüge dürfen erst nach einer Förderzusage getätigt werden. Falls es notwendig sein sollte, in der Zeit zwischen Antragstellung und Förderzusage Buchungen zu tätigen, kann ein sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn bei der Antragstellung beantragt werden. Dieser wird im Einzelfall von der Initiative Musik geprüft und ggf. schriftlich gewährt. Die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage. Der Beginn des Projekts erfolgt somit auf eigenes Risiko.

V Art, Umfang und Höhe der Förderung

Für Internationale Touren kann ein Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung beantragt werden.

Die beantragte Fördersumme darf 75% der Gesamtausgaben nicht übersteigen.

Die Höhe der bewilligten Fördersumme richtet sich nach der Höhe der ungedeckten Ausgaben, mit einem maximalen Förderbetrag, der vom Zielterritorium sowie von der Anzahl der Tourtermine wie folgt abhängt:

Für internationale Touren mit bis zu fünf Auftritten bzw. für die ersten fünf Auftritte einer längeren Tour kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu

  • 600 Euro pro förderfähiger Person im europäischen Ausland;
  • 1.200 Euro pro förderfähiger Person im außereuropäischen Ausland

beantragt werden.

Bei Touren, die mehr als fünf Termine beinhalten, kann für maximal zehn zusätzliche Auftritte ein Zuschuss pro Auftritt in Höhe von bis zu

  • 100 Euro pro förderfähiger Person und pro Auftritt im europäischen Ausland;
  • 150 Euro pro förderfähiger Person und pro Auftritt im außereuropäischen Ausland

beantragt werden.

Bezuschusst werden können Künstler:innen und Bandmitglieder plus bis zu zwei Begleitpersonen (z.B. Manager:in, Booker:in, PR-Agent:in, Licht-/Tontechniker*in), sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Gefördert werden können Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben (gemäß Bundesreisekostengesetz – BRKG – und Auslandsreisekostenverordnung – ARVVwV –). Darunter fallen z.B. Flüge, Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Sprit oder Kilometer-Pauschale bei Anreise mit eigenem PKW, Mautgebühren, Visagebühren oder Miet-/Transportausgaben von Instrumenten und Equipment. Auch Booking- und Agenturprovisionen können angegeben werden.

Die Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit der Tour stehen, sowohl zeitlich als auch örtlich (Dauer und Ort der Veranstaltung). Verpflegung und Übernachtungsausgaben können für die tatsächlichen Auftrittstagen plus max. je einen zusätzlichen Tag (Reisetag) pro Auftritt angegeben werden. An- und Abreisetage sind hier nicht mit eingeschlossen. Verlängerungen der Reise vor oder nach dem Event sind nicht Bestandteil der Förderung.

Zusätzlich kann ein Zuschuss von bis zu 75% bis max. 2.000 Euro für Marketing- und Promotionsaktivitäten beantragt werden. Darunter fallen z.B. Social Media, PR- und Marketingkampagnen, Tourplakate und -flyer, Fotografie, Video etc., die direkt der Tour zuzuordnen sind.

VI Antragsverfahren

Zuwendungsempfänger:innen der Internationalen Tourförderung sind ausschließlich Künstler:innen oder Bands. Daher sind Anträge für Internationale Tourförderung grundsätzlich von den Künstlern:innen oder von einem Bandmitglied selbst zu stellen. In Ausnahmefällen kann auch eine vertretungsberechtigte Person (nach Vorlage einer Vollmacht) den Antrag stellen.

Das Antragsformular ist zunächst online vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zur antragsstellenden Person/Band, zur Tour, zur Zielsetzung und zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich sind dem Antrag ein Einladungsschreiben, ein Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage) und eine künstlerische Vita der Person bzw. der Band anzuhängen.

Nach Online-Einreichung ist der Antrag inkl. Anhänge, ausgedruckt und unterschrieben, postalisch oder per Fax an die Initiative Musik zu senden:

Initiative Musik gGmbH
Export- und Internationale Tourförderung
Friedrichstr. 122
10117 Berlin
Faxnummer (030) 531 475 45-199

Anträge für Internationale Tourförderung werden laufend bearbeitet. Der Antrag muss spätestens fünf Wochen vor Beginn der Tour eingereicht werden, sowohl online als auch postalisch oder per Fax mit Originalunterschrift.

Nur vollständig ausgefüllte und formgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen fünf Tagen nachgeliefert werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt entsprechend der Richtlinien der DSGVO und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.

VII Juryentscheidung

Die Entscheidung über den Antrag wird von einer unabhängigen Jury getroffen. Die Jury setzt sich aus Persönlichkeiten, die einen fachkundigen Querschnitt der Musikbranche und -szene mit Schwerpunkt Export bilden, zusammen.

Die Antragsteller:innen werden durch die Initiative Musik über die Förderentscheidung der Jury schriftlich informiert. Im Falle einer Zusage wird die Höhe der bewilligten Fördersumme mitgeteilt.

VIII Auszahlung und Verwendungsnachweis

Spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Tour muss ein Verwendungsnachweis verpflichtend über das Online-Antragstool sowie postalisch oder per Fax mit Originalunterschrift eingereicht werden. Erst wenn der Verwendungsnachweis vorliegt und geprüft wurde können die Förderbeträge ausgezahlt werden.

Im Verwendungsnachweis werden die Einnahmen und Ausgaben plausibel anhand eines Soll-Ist-Vergleichs beleglos dargestellt. Bewilligte Marketing- und PR-Zuschüsse müssen belegt werden. Weiterhin behält sich die Initiative Musik vor, stichprobenartig auch Nachweise bzw. Belege für die gesamte Förderung einzufordern.

Zusätzlich ist ein Sachbericht beizulegen, der die Ergebnisse der Tour beschreibt. Durchgeführte Aktivitäten, insbesondere Presse- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen, sollen dokumentiert werden. Auch Erfahrungswerte und Zielerreichung sind in dem Bericht auszuweisen.

Der Verwendungsnachweis muss von dem/der Künstler:in (bei Bands: mindestens von zwei Bandmitgliedern) persönlich unterschrieben werden und an die Initiative Musik postalisch oder per Fax gesendet werden:

Initiative Musik gGmbH
Export- und Internationale Tourförderung
Friedrichstr. 122
10117 Berlin

Faxnummer (030) 531 475 45-199

Bei Projekten mit einer beantragten Gesamtfördersumme von mindestens 3.000 Euro, die mindestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden, kann bei Bedarf ein Vorschuss von bis zu 90% der bewilligten Fördersumme gewährt werden. Der Vorschuss kann im Rahmen der Antragstellung beantragt werden.

Wird ein Vorschuss beantragt und bewilligt, ist dieser zweckmäßig und innerhalb von sechs Wochen nach Auszahlung vollständig zzgl. des entsprechenden Eigenanteils für fällige Zahlungen zu verausgaben. Mittel, die nicht oder nicht innerhalb von sechs Wochen nach Auszahlung verbraucht werden, sind der Initiative Musik unverzüglich zurückzuzahlen. Bei Rückzahlung nach Ablauf der 6-Wochenfrist fallen ggf. zusätzlich Zinsen an.

Wird der Verwendungsnachweis nicht bis sechs Wochen nach Tourende eingereicht, erlischt der Anspruch auf die Förderung. Der/die Antragsteller:in verpflichtet sich, alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausgezahlten Vorschüsse und Fördermittel zzgl. anfallender Zinsen unverzüglich zurückzuzahlen.

IX Antragsberatung

Für Fragen zum Antrag und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an:

Julia Waldmann
Projektmanagerin Export-/Tourförderung
T: +49 (0)30-531 475 45-4 14
E-Mail: julia.waldmann@initiative-musik.de

Wenn Sie bei der Einsendung des Antrages ein Einschreiben nutzen wollen, bitte als Einschreiben Einwurf verschicken.

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