Förderprogramm

Initiative Musik – Künstler*innenförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson
Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Initiative Musik – Termine Initiative Musik – Antragsportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Solokünstlerin, Solokünstler oder Band finanzielle Unterstützung für Ihre Musikprojekte und Konzerte brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Bundesregierung unterstützt Künstlerinnen, Künstler und Künstlerensembles der Musikkultur und der Musikwirtschaft, vor allem Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler insbesondere im Bereich der Rock-, Pop- und Jazzmusik.

Sie erhalten die Förderung für

  • Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,
  • Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen,
  • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
  • Digitalisierung,
  • Promotion- und Marketingmaßnahmen,
  • Konzertauftritte von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen, die mit mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine innerhalb Deutschlands stattfinden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Förderanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben, wenn die Gesamtausgaben bis zu EUR 10.000 betragen,
  • bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben bei Gesamtausgaben in Höhe von EUR 75.000,
  • pro Projekt maximal EUR 30.000 pro Jahr,
  • mindestens EUR 6.000, dies bedeutet die erforderlichen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.

Durch die Initiative Musik ist die Förderung auf eine maximale Fördersumme pro Antragstellendem und Jahr auf maximal EUR 100.000 begrenzt.

Sie können Ihren Antrag bei der Initiative Musik gGmbH stellen. Wenn Sie dreimal eine Förderung innerhalb von 8 Förderrunden erhalten haben, ist für die folgenden 8 Förderrunden, mindestens jedoch für 2 Jahre, eine Antragstellung nicht möglich.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Musikerinnen und Musiker,
  • Interpretinnen und Interpreten,
  • Künstlerensembles

allein sowie zusammen mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft mit einem registrierten Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum, beispielsweise mit folgenden:

  • Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag),
  • Management von Künstlerinnen und Künstlern (Managementvertrag),
  • Agenturen von Künstlerinnen und Künstlern (Booking-/Agenturvertrag),
  • Musikproduzentinnen und Musikproduzenten (Künstlerexklusivvertrag),
  • Musikverlage (Verlagsvertrag).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei Ihren Darbietungen beziehungsweise Aufnahmen sollte es sich vor allem um neugeschaffene Original-Musikwerke handeln.
  • Als Nachwuchskünstlerin oder Nachwuchskünstler sollten Sie bisher nicht mehr als 2 Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht haben sollte.
  • Als Unternehmen sollten Sie möglichst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben; wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kaufmännisches handelt, sollten Sie amtlich registriert sein (Gewerbe-/ Handelsregisteranmeldung).
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, an denen Unternehmen der öffentlichen Hand beteiligt sind sowie die Produktion, Aufführung und Vermarktung von Werken, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige, strafbare oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Programmbeschreibung Künstler:innenförderung

Die geänderte Programmbeschreibung gilt ab der 64. Förderrunde und dem 17. März 2024. Für Projekte aus den Runden davor gelten die jeweiligen Programmbeschreibungen für die 61.–63. Förderrunde, die 60. Förderrunde und die 59. Förderrunde.

I Zweck

Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland.

II Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles (nachfolgend: ‚Künstler:innen’)

a) allein, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind

oder

b) zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:

  • Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag)
  • Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
  • Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
  • Musikverlage (Verlagsvertrag)

Die Künstler:innen bzw. im Falle von Bands und Ensembles zumindest die Hälfte derer Mitglieder müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen.

Wer innerhalb von acht Förderrunden dreimal eine Förderung erhalten hat, ist für die folgenden acht Förderrunden, mindestens jedoch zwei Jahre, nicht mehr antragsberechtigt. Diese Regelung findet keine Anwendung für einzelne Ensemble-/Bandmitglieder, wenn sie in anderen Bands/Ensembles tätig sind.

Das mitantragstellende Unternehmen muss einen nachweislich registrierten Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum haben.

Die antragstellenden Künstler:innen werden im Sinne dieses Programms als Nachwuchskünstler:innen betrachtet, wenn sie bisher nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht haben sollte. Künstler:innen, auf die dies nicht zutrifft, sind von der Antragstellung nicht ausgeschlossen.

Die antragstellenden Unternehmen sollten seit mindestens drei Jahren am Musikmarkt tätig sein und müssen, soweit es sich um ein kaufmännisches Unternehmen handelt, entsprechend amtlich registriert sein (Gewerbe-/Handelsregisteranmeldung).

III Gegenstand

Gefördert werden

  • Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten
  • Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen
  • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
  • Digitalisierung
  • Promotion- und Marketingmaßnahmen
  • Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen – mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine einer Tour müssen innerhalb Deutschlands stattfinden

jeweils einschließlich der Personalkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.

Bei den Darbietungen bzw. Aufnahmen der antragstellenden Künstler:innen sollte es sich überwiegend um neugeschaffene Original Musikwerke handeln.

Nicht förderberechtigt sind Projekte, an denen mittelbar oder unmittelbar Unternehmen der öffentlichen Hand und/oder Rundfunk- und Fernsehunternehmen beteiligt sind.

Die Produktion, Aufführung und Vermarktung von Werken, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige, strafbare oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten, ist von der Förderung ausgeschlossen.

IV Fördervolumen

Die Förderung erfolgt im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung.

Der Förderanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Förderanteil ab.

Bei Gesamtausgaben in Höhe von 10.000 EUR beträgt der maximal mögliche Förderanteil bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt in dem Fall mindestens 40 Prozent.

Bei Gesamtausgaben in Höhe von 75.000 EUR beträgt der maximal mögliche Förderanteil bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt in dem Fall mindestens 60 Prozent.

Die Förderleistung ist pro Projekt beschränkt auf 30.000 EUR pro Jahr. Kein:e Antrag- bzw. Mitantragsteller:in, einschließlich rechtlich selbständiger Tochterunternehmen bzw. verbundener Unternehmen i.S.d. § 15 Aktiengesetz, soll pro Jahr Nutznießer:in von Förderbeträgen der Initiative Musik von mehr als 100.000 EUR sein. Projekte mit einer beantragten Fördersumme unter 6.000 EUR finden in der Regel keine Berücksichtigung, d.h. die erforderlichen Gesamtausgaben betragen bei der Künstler:innenförderung mindestens 10.000 EUR.

V Antrag

Der Förderantrag sowie nach Bewilligung auch der Fördervertrag sind in digitaler Form bei der Initiative Musik einzureichen. Das vorgegebene Antragsformular wird im Onlineantragsportal ausgefüllt und ausschließlich online eingereicht. Art und Umfang ist dem Formular zu entnehmen.

VI Antragsunterlagen

Neben den im Förderantrag benannten Unterlagen sind dem Antrag ferner beizufügen:

  • Beschreibung des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur professionellen Entwicklung der Künstler:innen

Künstler:in

  • Vita und Kurzporträt Künstler:in
  • mindestens ein aktuelles, ggf. zu Presseveröffentlichung geeignetes und freigegebenes Foto
  • drei Musikbeispiele
  • Videoaufnahmen (optional)
  • im Falle der Antragstellung ohne Unternehmen der Musikwirtschaft Nachweis der professionellen Tätigkeit über Erfüllung von mindestens drei der folgenden Kriterien durch jeweils mindestens ein Dokument:
    • Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit als Sänger:in, Instrumentalist:in, Musikautor:in, Komponist:in oder künstlerische:r DJ oder Produzent:in (Dokument des Finanzamtes mit Steuernummer und Bezeichnung der Tätigkeit)
    • Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK)
    • Nachweis der Mitgliedschaft in der GEMA
    • Nachweis eines aktuell gültigen Wahrnehmungsvertrages mit der GVL
    • Nachweis eines aktuell gültigen Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrags mit einem Label, Verlagsvertrags, Managementvertrags oder Bookingvertrags mit einer Bookingagentur (nicht Gastspielvertrag)
    • Nachweis einer staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulausbildung in einem fachspezifischen künstlerisch-musikalischen Bereich

Unterlagen der Unternehmen der Musikwirtschaft im Falle von dessen Mitantragstellung:

  • Kurzbeschreibung des Unternehmens
  • Aktuell gültige vertragliche Vereinbarung mit Künstler:in gemäß Nr. II ‚Antragsberechtigung‘ – die Gültigkeit muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen und darf unter keinerlei Vorbehalt stehen
  • Nachweis der amtlichen Registrierung des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamts über Anmeldung als Freiberufler:in mit Angabe von Steuernummer und Bezeichnung der Tätigkeit) – die Registrierung muss die Art der unternehmerischen Tätigkeit im Sinne von Nr. II ‚Antragsberechtigung‘ eindeutig belegen

Bei Konzerttourneen:

  • Tourneeplan

Bei Promotion- und Marketingmaßnahmen:

  • Marketing- und Promotionplan (optional)

Detaillierte verbindliche Anforderungen an einzelne Unterlagen werden gegebenenfalls im Antragsformular im Onlineantragsportal benannt.

VII Auswahlverfahren

1. Förderentscheidungen werden durch den Aufsichtsrat der Initiative Musik bzw. ein von diesem beauftragtes Gremium getroffen. Die Anträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt. Die Entscheidung des Aufsichtsrats ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Kriterien sind u.a.:

  • Erwartete Effekte für den Musikstandort Deutschland
  • künstlerische Qualität
  • Marktchancen des Repertoires und der Künstlerin bzw. des Künstlers
  • Plausibilität des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur professionellen Entwicklung der Künstler:innen
  • Live-Performance der Künstler:innen
  • Umfang und Qualität des Tourneevorhabens

3. Die Förderentscheidungen werden den Antragsteller:innen durch die Geschäftsstelle der Initiative Musik per E-Mail bekannt gegeben.

VIII Dauer der Förderung

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt ausschließlich für den Einzelfall. Sie ist einmalig und begründet keinen Anspruch auf weitere Förderung und/oder Erhöhung des Förderumfangs.

IX Schlussprüfung

Die Initiative Musik prüft nach Durchführung des Projektes, ob Durchführung und Verwendung der Fördermittel antrags- und vertragsgemäß erfolgten.

 

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?