Förderprogramm

Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

KfW Bankengruppe

Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9002 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)

KfW Bankengruppe

Weiterführende Links:
Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen mit Tilgungszuschuss erhalten.

Volltext

Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützen Sie als Privatperson mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss, wenn Sie Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen.

Gefördert wird Ihr Erwerb sowohl bei der Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.

Die Darlehenshöhe beträgt einmalig maximal EUR 100.000.

Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Zusätzlich können Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent des Darlehensbetrages, maximal EUR 7.500, erhalten.

Sie beantragen den Kredit bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?