Förderprogramm

Förderung für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum „Gewerbe zu Wohnen“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung, Städtebau & Stadterneuerung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Ansprechpunkt:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9002 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ (externer Link)

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Bundesförderung für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum „Gewerbe zu Wohnen“
vom: 16.03.2026
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BAnz AT 02.04.2026 B2

Weblink zur Richtlinie

KfW-Merkblatt „Gewerbe zu Wohnen“ (266)

Weblink zum Merkblatt (PDF, barrierefrei)

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