Förderprogramm

KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung, Digitalisierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Kreditansatalt für Wiederaufbau (KfW)

Ansprechpunkt:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zum KfW-Konsortial­kredit Digitale Infrastruktur (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr Unternehmen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland investiert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Der KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur dient der Finanzierung von Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the HomeFTTH) oder ins Haus (Fibre to the BuildingFTTB).

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten,

  • zum Ausbau passiver FTTH-/FTTB-Netze (unter anderem Leerrohre, Kabel, Point-to-Point-Gebäude, unbeschaltete Glasfaser),
  • zur Installation aktiver Komponenten des FTTH-/FTTB-Netzes,
  • zum Back-Bone-Ausbau,
  • zur Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (zum Beispiel Anbindung von Mobilfunkmasten, Rechen-/Datenzentren) sowie
  • zur Errichtung von Rechen-/ Datenzentren, sofern eine Vernetzung mit Glasfaser erfolgt oder das Rechen-/Datenzentrum Bestandteil der Netzinfrastruktur (zum Beispiel an Datenknotenpunkten) ist.

Die Finanzierungen erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner bilateral von der KfW refinanziert werden.

Die KfW beteiligt sich pari passu an Finanzierungen gemäß dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers.

Der KfW-Risikoanteil (Anteil am Endkreditnehmerausfallrisiko) beträgt bis zu 30.000.000 EUR.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierungsrunde betragen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund sowie
  • Projektgesellschaften (unabhängig vom Gesellschafterhintergrund).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Risikoübernahme durch die KfW führt nicht dazu, dass sie größter Risikoträger ist. Die Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern ist adäquat.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht finanziert werden

  • Umschuldungen,
  • Nachfinanzierungen bereits vollständig abgeschlossener Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Service
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