Förderprogramm

Förderung im Rahmen des KfW-Programmes für Erneuerbare Energien „Standard“

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)

KfW Bankengruppe

Weiterführende Links:
KfW Bankengruppe – KfW-Programm für Erneuerbare Energien „Standard“ – weiterführende Informationen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Deutschland oder auch im Ausland rund um erneuerbare Energien investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.

Außerdem werden auch Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen mitfinanziert.

Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen, auch für Vorhaben im Ausland.

Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei 150 Millionen EUR pro Vorhaben.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.

Sie können das Darlehen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn Sie die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhalten.

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