Förderprogramm

Förderungen im Rahmen der Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

KfW Bankengruppe

Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)

KfW Bankengruppe (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung im Rahmen der Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie für Ihr Unternehmen klimafreundliche Investitionen planen, können Sie über die Klimaschutzoffensive für Unternehmen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Volltext

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie als in- oder ausländisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als kommunales Unternehmen bei Investitionen zum ökologisch nachhaltigen Wirtschaften und zur Produktion strategischer Transformationstechnologien.

Sie erhalten die Förderung für die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie für Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu zählen:

  • Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen, auch in privaten Haushalten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Modul A+: Investitionen in die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS--

    Carbon Capture, Utilisation and Storage, deutsch: Abscheiden, Speichern und Nutzen von Kohlenstoffdioxid) sowie Schlüsselkomponenten zur Herstellung der genannten Transformationstechnologien („Herstellerförderung Plus“)

  • Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
  • Modul C: Energieversorgung, Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung
  • Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
  • Modul E: Transport und Speicherung von CO2
  • Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben (in Verbindung mit mindestens einer Maßnahme aus Modul C)
  • Modul G: Green IT

In Verbindung mit einer förderfähigen Investitionsmaßnahme können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie die Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gefördert werden.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000.000 EUR pro Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Die Kreditlaufzeit beträgt zwischen 2 und 20 Jahren, abhängig von der Anzahl Ihrer tilgungsfreien Anlaufjahre.

Den Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrem Kreditinstitut, das ihn an die KfW Bankengruppe weiterleitet.

Sie können das Darlehen unter Beachtung bestimmter Bedingungen mit anderen Fördermitteln wie Krediten oder Zulagen und Zuschüssen kombinieren.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler,
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die sich mehrheitlich in kommunaler Beteiligung befinden und gewerblich oder freiberuflich handeln.

Bei Vorhaben im EU-Ausland sind antragsberechtigt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland,
  • Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz in der EU sowie
  • Joint Ventures in der EU mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Investitionen müssen einen Beitrag zur wesentlichen Verbesserung der Umweltsituation leisten.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen,
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbstständige Eigenbetriebe,
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen,
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
  • der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen,
  • Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion,
  • Treuhandkonstruktionen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.

Rechtsgrundlage

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?