Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm) 

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Ansprechpunkt:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zum KfW-Umwelt­programm (240) (externer Link)
Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm)
vom: 30.11.2023
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BAnz AT 13.12.2023 B3

Das Bundes­ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) stellt zum 31.12.2025 die Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klima­schutzes über einen Tilgungs­zuschuss im Rahmen des KfW-Umwelt­programms ein.

Neue Anträge für Maß­nahmen des Natürlichen Klima­schutzes im Rahmen des KfW-Umwelt­programms können damit ab sofort nicht mehr finanziert werden. Bereits zugesagte Förder­darlehen mit Tilgungs­zuschuss sind nicht betroffen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm)
vom: 13.02.2024
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BAnz AT 20.02.2024 B4

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

KfW-Merkblatt zum KfW-Umweltprogramm (240)

Weblink zum KfW-Merkblatt

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