Förderprogramm

Venture Tech Growth Financing (VTGF)

Förderart:
Beteiligung, Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation (themenoffen), Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

KfW Bankengruppe

Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)

KfW Bankengruppe (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zum Venture Tech Growth Financing (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als privater Kapitalgeber ein junges, innovatives und schnell wachsendes Technologieunternehmen finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der KfW erhalten.

Volltext

Die KfW beteiligt sich in Kooperation mit professionellen, privaten Kredit- beziehungsweise Venture-Debt-Gebern an der Finanzierung von jungen, innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen.

Gefördert werden Vorhaben, die dem Aufbau oder Ausbau des jungen Unternehmens dienen, Geschäftsmodelle skalieren oder wachstumsfördernde Maßnahmen umsetzen:

  • Working Capital in Form von Betriebsmittellinien,
  • Akquisitionen,
  • sonstige umsatzsteigernde Maßnahmen,
  • Equity Bridge Loans zur Zwischenfinanzierung zwischen 2 Eigenkapitalrunden,
  • Vorlaufkosten eines geplanten Börsengangs sowie
  • Post-IPO Debt für börsennotierte Wachstumsunternehmen.

Sie erhalten die Förderung als Finanzierung mit flexiblen Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen. Die Höhe der Förderung kann zwischen 500.000 EUR und 125.000.000 EUR liegen. Die Risikoteilung zwischen der KfW und Ihnen als privatem Kapitalgeber liegt üblicherweise bei 50:50.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als privater Kreditgeber auch von der KfW refinanziert werden.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die KfW. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des privaten Kreditgebers.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind innovative Wachstumsunternehmen (inklusive Projektgesellschaften) der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlichem Privatbesitz, deren Unternehmenssitz in der Europäischen Union liegt und die mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland haben.

Die Finanzierung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie investieren in das Wachstum des Unternehmens.
  • Am Unternehmen muss bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt sein. Bei börsennotierten Unternehmen reicht es aus, wenn bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt war.
  • Börsennotierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren an der Börse gelistet sind, müssen zusätzliche Kriterien erfüllen.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder bereits Sanierungsfälle sind.

Rechtsgrundlage

Service
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