Förderprogramm

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
kultur_medien_sport
Foerdergebiet:
_bundesweit
Foerderberechtigte:
verband_vereinigung, oeffentliche_einrichtung, bildungseinrichtung, hochschule
Foerdergeber:

Kulturstiftung des Bundes (KSB)

Ansprechpunkt:

Kulturstiftung des Bundes (KSB)

Franckeplatz 2

06110 Halle an der Saale

WeiterfuehrendeLinks:
Informationsseite zur „Allgemeinen Projektförderung“ (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Institution ein künstlerisches Vorhaben im nicht kommerziellen Bereich des Kulturschaffens durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten erhalten.

Volltext

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten.

Gefördert werden künstlerische Produktionen für alle nicht kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens:

  • bildende Kunst,
  • darstellende Kunst,
  • Literatur,
  • Musik,
  • Film,
  • Fotografie,
  • Architektur,
  • kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug,
  • Neue Medien,
  • verwandte Formen,
  • spartenübergreifende Vorhaben.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von mindestens 50.000 EUR.

Sie stellen Ihren Antrag jederzeit unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars an die Kulturstiftung des Bundes. Über die eingehenden Anträge entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury.

Zusatzinfos 

Fristen

Förderanträge für die Allgemeine Projektförderung können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung trifft hier ihre Förderentscheidungen aufgrund der Empfehlungen der Jury, die regelmäßig zweimal im Jahr zusammentritt. Förderanträge, die später als zum 31. Januar oder 31. Juli eingehen (Datum Eingang des Online-Formulars), können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können jedoch erneut zum nächsten Antragsschluss eingereicht werden.

  • Antragsschlüsse: 31.07.2026 und 31.01.2027

rechtliche Voraussetzungen

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform.
  • Das Projekt ist in Deutschland sichtbar.
  • Erstellte Medien sind auch in deutscher Sprache verfasst.
  • Ihr Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes (etwa eine Ausstellung, eine Aufführung oder ein Symposium).
  • Sie müssen einen Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten des Projekts zusichern.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes
gültig ab: 12.07.2024

Weblink zu den Förderrichtlinien

Fördergrundsätze der Kulturstiftung des Bundes für die Allgemeine Projektföderung
gültig ab: 01.01.2017

Förderanträge für die Allgemeine Projektförderung können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung trifft hier ihre Förderentscheidungen aufgrund der Empfehlungen der Jury, die regelmäßig zweimal im Jahr zusammentritt. Förderanträge, die später als zum 31. Januar oder 31. Juli eingehen (Datum Eingang des Online-Formulars), können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können jedoch erneut zum nächsten Antragsschluss eingereicht werden.

  • Antragsschlüsse: 31.07.2026 und 31.01.2027

Weblink zu den Fördergrundsätzen „Allgemeine Projektförderung“

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?