Kurztext
Wenn Sie als Institution ein künstlerisches Vorhaben im nicht kommerziellen Bereich des Kulturschaffens durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten erhalten.
Volltext
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten.
Gefördert werden künstlerische Produktionen für alle nicht kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens:
- bildende Kunst,
- darstellende Kunst,
- Literatur,
- Musik,
- Film,
- Fotografie,
- Architektur,
- kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug,
- Neue Medien,
- verwandte Formen,
- spartenübergreifende Vorhaben.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von mindestens 50.000 EUR.
Sie stellen Ihren Antrag jederzeit unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars an die Kulturstiftung des Bundes. Über die eingehenden Anträge entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury.