Kurztext
Wenn Sie als innovatives Start-up im Agrarbereich Finanzierungsbedarf in Ihrer Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und dazu einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Bund unterstützt Sie als innovatives agrarnahes Start-up bei der Finanzierung von Ausgaben, die mit der Gründung Ihres Unternehmens oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase zusammenhängen.
Sie erhalten die Förderung für
- Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal),
- Marketing,
- Konzepte und Studien,
- Investitionen in Wirtschaftsgüter,
- Markterschließung und Ausbildung,
- Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie gegebenenfalls für die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie ergänzend
- externe Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen, die Sie in Anspruch nehmen.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Nachrangdarlehen. Dazu können Sie einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen bekommen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 800.000 EUR, in begründeten Einzelfällen auch bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR), für eine Laufzeit von 2 Jahren bis maximal 10 Jahren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
- Die Höhe des Zuschusses für Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15 % der Darlehenssumme und 50.000 EUR.