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Förderprogramm
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB)
Schützenstraße 6a
10117 Berlin
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.
Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder, beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien, entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.
Bei einem Bürgschaftsbedarf ab EUR 20 Millionen in strukturschwachen Regionen entsprechend der GRW-Fördergebietskarte können Anfragen und Anträge an den Verband Deutscher Bürgschaftsbanken gerichtet werden.
Zu Einzelheiten siehe die Hinweise für die Beantragung von Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften: zum Dokument.
Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bis EUR 2 Millionen sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Die Banken/Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter und Antragsvordrucke vorrätig. Der Antragsvordruck kann auch unter www.vdb-info.de abgerufen werden. Viele Bürgschaftsbanken bieten auch die Möglichkeit an, Bürgschaften unterhalb bestimmter Höchstgrenzen direkt bei ihnen zu beantragen.
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand Januar 2024.
Grundsätzlich können Bürgschaften mit anderen Förderinstrumenten wie zum Beispiel zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen und Investitionszulagen kombiniert werden. Dabei sind jedoch die Kumulationsregeln des EU-Beihilferechtes zu beachten.
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