Förderprogramm

Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
beratung, existenzgruendung_festigung
Foerdergebiet:
_bundesweit
Foerderberechtigte:
unternehmen, existenzgruenderin
Foerdergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Projektträger IBYKUS AG

Help-Desk für inhaltliche Fragen

WeiterfuehrendeLinks:
EUREKA 5 – Antragsplattform (externer Link) Neues Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder Start-up sind oder sich für gemeinwohlorientiertes Unternehmertum interessieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Unterstützungsangebote einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesminsiertium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:

Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups gemäß „Social Business Initiative“ gefördert, die zudem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sind.

Gegenstand der Förderung in Modul I sind folgende Maßnahmen:

a) Individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen, zum Beispiel in Form von Seminar-Reihen oder Accelerator-Programmen.
b) Maßnahmen, die die vertiefte, individuelle Vernetzung gemeinwohlorientierter Unternehmen untereinander oder mit anderen relevanten Akteuren unterstützen und Kooperation erleichtern.

Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Gegenstand der Förderung in Modul II sind folgende Maßnahmen:

a) Maßnahmen zur Bereitstellung von Informations- und Vernetzungsangeboten zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen, zum Beispiel in Form von Kurzberatungen von bis zu zwei Stunden, Workshops oder in Form digitaler Informations- und Unterstützungsangebote.

b) Co-kreative Entwicklung und Umsetzung eines (überregionalen) Transferkonzepts zur Verbreitung innovativer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums in Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren des Ökosystems (Peer-to-peer-Learning).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für Projekte mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten und maximal 36 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 85 % der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben. Gefördert werden Personenausgaben und Restkosten.

Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union leisten, können einen Klimabonus erhalten. Wird Ihnen ein Klimabonus gewährt, erhöht sich der Zuschuss auf maximal 95 % der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben. Der Klimaschutzbeitrag kann sich dabei auf die Inhalte einer Maßnahme (Klimabonus A) oder die Zielgruppe einer Maßnahme (Klimabonus B) beziehen.

Der Zuschuss ist je Antragssteller auf 600.000 EUR je Kalenderjahr begrenzt.

Das Antragsverfahren ist einstufig und elektronisch. Anträge sind durch die von Ihnen beauftragte Unterstützungseinrichtung auf der elektronischen Antragsplattform EUREKA 5 zu stellen. Eine Weiterleitung der Zuwendung durch den Antragsteller an das beauftragende Unternehmen kann beantragt werden.

Zusatzinfos 

Fristen

Die erste Antragsrunde endete am 16.09.2024, die zweite Antragsrunde am 21.01.2025 und die dritte Antragsrunde am 16.04.2026.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen, die ihre Qualifikation nachweisen können.

Nicht antragsberechtigt sind Antragsteller,

  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen,
  • die sich zum Zeitpunkt der Bewilligung eines Zuschusses in einem Insolvenzverfahren befinden, zahlungsunfähig oder überschuldet sind,
  • die vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen oder bereits Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen haben,
  • die durch Unternehmensangehörige, durch ein mit dem Unternehmen mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar verbundenes Beratungsunternehmen oder durch Angehörige der Vertretungsberechtigten des Unternehmens beraten werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das geförderte Unternehmen ist ein gemeinwohlorientiertes KMU, das die Kriterien der EU-KMU-Definition und der „Social Business Initiative“ 1 der Europäischen Kommission erfüllt (Modul I).
  • Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe als gemeinwohlorientiertes KMU ist durch den Antragsteller gesichert.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die

  • bereits begonnen wurden,
  • nicht zusätzlich zu bestehenden Aktivitäten sind,
  • zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören und für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt,
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Zuwendungsempfängern selbst vertrieben werden (Neutralität).
  • gegenüber „Partnerunternehmen“ oder „verbundenen Unternehmen“ erbracht werden oder bei denen das Beratungsunternehmens ein wirtschaftliches Interesse an der Ertragslage des begünstigten Unternehmens beziehungsweise des sachverständigen Dritten besteht;
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben,
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • gegen geltende Rechtsvorschriften beziehungsweise die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen,
  • überwiegend Fördermittelberatungen außerhalb einer konzeptionellen Beratung zum Inhalt haben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachungder Förderrichtlinie„Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“
vom: 05.07.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie„Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierterUnternehmen“
vom: 07.04.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

Die Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen" vom
05. 07.2024 wird unter Punkt 5.1 geändert. Der Satz "Sie endet in jedem Fall mit dem 31. Dezember 2028." wird ersatzlos gestrichen.

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