Förderprogramm

Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Projektträger IBYKUS AG

Help-Desk für inhaltliche Fragen

Weiterführende Links:
EUREKA 5 – Antragsplattform BMWK: Neues Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder Start-up sind oder sich für gemeinwohlorientiertes Unternehmertum interessieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Unterstützungsangebote einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:

Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups gemäß „Social Business Initiative“ gefördert, die zudem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sind.

Gegenstand der Förderung in Modul I sind folgende Maßnahmen:

a) Individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen, zum Beispiel in Form von Seminar-Reihen oder Accelerator-Programmen.
b) Maßnahmen, die die vertiefte, individuelle Vernetzung gemeinwohlorientierter Unternehmen untereinander oder mit anderen relevanten Akteuren unterstützen und Kooperation erleichtern.

Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Gegenstand der Förderung in Modul II sind folgende Maßnahmen:

a) Maßnahmen zur Bereitstellung von Informations- und Vernetzungsangeboten zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen, zum Beispiel in Form von Kurzberatungen von bis zu zwei Stunden, Workshops oder in Form digitaler Informations- und Unterstützungsangebote.

b) Co-kreative Entwicklung und Umsetzung eines (überregionalen) Transferkonzepts zur Verbreitung innovativer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums in Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren des Ökosystems (Peer-to-peer-Learning).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für Projekte mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten und maximal 36 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben. Gefördert werden Personenausgaben und Restkosten.

Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union leisten, können einen Klimabonus erhalten. Wird Ihnen ein Klimabonus gewährt, erhöht sich der Zuschuss auf maximal 95 Prozent der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben. Der Klimaschutzbeitrag kann sich dabei auf die Inhalte einer Maßnahme (Klimabonus A) oder die Zielgruppe einer Maßnahme (Klimabonus B) beziehen.

Der Zuschuss ist je Antragssteller auf 600 000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.

Das Antragsverfahren ist einstufig und elektronisch. Anträge sind durch die von Ihnen beauftragte Unterstützungseinrichtung auf der elektronischen Antragsplattform EUREKA 5 zu stellen. Eine Weiterleitung der Zuwendung durch den Antragsteller an das beauftragende Unternehmen kann beantragt werden.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?