Förderprogramm

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Europäische Kommission

Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)

Rue de la Loi/Wetstraat 200

1049 Brüssel

Belgien

Tel: 00800 67891011 (Europe Direct); 00322 2991111 (Zentrale)

European Commission – Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs

Weiterführende Links:
EU-Binnenmarktprogramm – Funding & Tenders

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Rahmen des Binnenmarktprogramms eine Förderung erhalten wollen, können Sie sich an Ausschreibungen beteiligen.

Volltext

Der Fokus des Binnenmarktprogramms liegt auf der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Die Bandbreite möglicher Maßnahmen im Binnenmarktprogramm ist weit und reicht vom Abbau von Hindernissen für den Warenverkehr über die Förderung von Clusterstrukturen bis hin zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten. Wichtige Elemente im Binnenmarktprogramm sind der weitere Ausbau von Informationsportalen, die Vernetzung der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden sowie Instrumente zur Vernetzung von Unternehmen.

Das Programm hat die folgenden spezifischen Ziele:

  • ein verbessertes Funktionieren des Binnenmarkts, auch durch verbesserte Marktüberwachung,
  • die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU,
  • die Entwicklung wirksamer europäischer Standards und internationaler finanz- und nichtfinanzieller Berichts- und Abschlussprüfungsstandards,
  • weiter verbesserter Verbraucherschutz,
  • den Erhalt eines hohen Niveaus bei der Lebensmittelsicherheit,
  • die Erstellung und Verbreitung hochwertiger Statistiken über Europa.

Im Rahmen des Programms können Mittel in allen vorgesehenen Formen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere in Form von Zuschüssen, Preisgeldern und Auftragsvergabe.

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest.

Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden, die auf dem Portal „Funding & Tenders“ der EU veröffentlicht werden.

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