Förderprogramm

Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Definition)

Förderart:
Sonstige
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Europäische Kommission

Ansprechpunkt:

Europäische Kommission

Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)

Rue de la Loi/Wetstraat 200

1049 Brüssel

Belgien

Tel: 00800 67891011 (Europe Direct); 00322 2991111 (Zentrale)

European Commission – Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Die Europäische Kommission definiert Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Die Definition wird in vielen Förderprogrammen zur Bestimmung und Abgrenzung antragsberechtigter Unternehmen genutzt. Die Regelung ist selbst kein Förderprogramm.

Volltext

Die Europäische Kommission empfiehlt

  • den Mitgliedstaaten,
  • der Europäischen Investitionsbank und
  • dem Europäischen Investitionsfonds

eine einheitliche Definition für die Abgrenzung von kleinen und mittleren Unternehmen. Damit können Abstimmung und Effizienz von gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen gesteigert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Diese Definition wird in zahlreichen Förderprogrammen als Abgrenzungskriterium verwendet. Sie ist außerdem häufig ein Kriterium für die Festlegung der Förderhöhe und Förderintensität.

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