Förderprogramm

EU-Innovationsfonds

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

Ansprechpunkt:

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

Chaussée de Wavre 910

B-1040 Brüssel

Tel: 00322 2995252

Fax: 00322 2973727

Exekutivagentur CINEA

Weiterführende Links:
EU-Innovationsfonds Helpdesk zum EU-Innovationsfonds

EU-Innovationsfonds

Ziel und Gegenstand

Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.

Der Innovationsfonds fördert

  • innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
  • Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU),
  • Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS),
  • innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
  • Speicherung von Energie.

Das Programm wird sich auf hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert konzentrieren, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.

Die zu finanzierenden Projekte sollen breit gestreut werden, um eine optimale Ausgewogenheit innovativer Technologien in allen in Frage kommenden Sektoren (energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CCS und CCU) und in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.

Antragsberechtigte

Das Programm richtet sich an Unternehmen.

Voraussetzungen

Die Projekte werden auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt

(1) Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen

(2) Grad der Innovation

(3) Projektreife (technisch, finanziell, operational)

(4) Skalierbarkeit

(5) Kosteneffizienz

Gleichzeitig müssen die Projekte hinsichtlich der Planung, des Geschäftsmodells und der finanziellen und rechtlichen Struktur hinreichend ausgereift sein.

Genaue Informationen zur Auslegung und Bewertungsmethode der Kriterien finden sich in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Budget

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) stellt die Einnahmen für den Innovationsfonds aus der Versteigerung von 450 Mio. Zertifikaten von 2020 bis 2030 sowie nicht ausgegebene Mittel aus dem NER300-Programm bereit. Für den Zeitraum 2020 bis 2030 soll sich der Fonds je nach Kohlenstoffpreis auf etwa EUR 38 Mrd. belaufen (bei EUR 75/tCO2).

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Finanziert werden bis zu 60% der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation, sowie bis zu 60% der Kapitalkosten bei kleinen Projekten.

Die Auszahlung des Zuschusses wird flexibel auf Basis der finanziellen Notwendigkeiten des spezifischen Projekts geregelt und hängt zudem von der Erreichung von Meilensteinen des Projektes ab.

Antragsverfahren

Während der Laufzeit des Programms wird es regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal geben. Die Aufrufe erfolgen getrennt zum einen für Großprojekte ohne Obergrenze der Gesamtkapitalkosten („large-scale call“), sowie für kleine Projekte mit Gesamtkapitalkosten unter EUR 7,5 Mio. („small-scale call“). Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte beginnt voraussichtlich jedes Jahr im Herbst (2022: November), die für kleine Projekte im Frühjahr (2023: April).

Bewerbungsverfahren für die Calls für Großprojekte und auch für kleine Projekte sind einstufig.

Antragsstelle ist die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA).

Quelle

Informationen der Europäischen Kommission, Stand März 2023.

Wichtige Hinweise

Zuschüsse aus dem Programm können mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Der Zuschuss des Innovationsfonds wird nicht als staatliche Beihilfe betrachtet.

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