Förderprogramm

Förderungen im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Union im Bereich der Gesundheit (EU4Health)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Aus- & Weiterbildung, Beratung, Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch), corona
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Europäische Union (EU)

Ansprechpunkt:

Nationale Kontaktstelle EU4Health

Friedrichstraße 149

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Informationen der Europäischen Kommission zu EU4Health Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu EU4Health Informationen der Nationalen Kontaktstelle zu aktuellen Förderungen für EU4Health  Funding & Tender-Portal der EU

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Projekt planen, das zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit beiträgt, kann EU4Health für Sie passende Fördermöglichkeiten bieten.

Volltext

EU4Health ist das aktuelle Gesundheitsförderprogramm der Europäischen Union im Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Ziel ist es, Gesundheitssysteme krisenfester, nachhaltiger und zugänglicher zu machen und so den gesundheitlichen Herausforderungen in Europa gemeinsam zu begegnen. Es stärkt Patientenversorgung, Fachpersonal und Gesundheitssysteme europaweit. Für Akteure im Gesundheitswesen bietet es vielfältige Fördermöglichkeiten.

Mit einem Budget von 4.400.000.000 EUR ist EU4Health das bislang größte Förderprogramm der EU im Gesundheitsbereich – ein Meilenstein der europäischen Gesundheitsfinanzierung. Das Programm wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erholung nach der Krise. Es ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und unterstützt Vorhaben, die den Gesundheitsschutz in der EU verbessern. Im Fokus stehen unter anderem

  • die Vorsorge und Bekämpfung von Krankheiten,
  • die Digitalisierung im Gesundheitswesen,
  • der gleichberechtigte Zugang zu medizinischer Versorgung sowie
  • die Resilienz der Gesundheitssysteme.

Grundsätzlich können Sie eine Förderung beantragen, wenn Sie als juristische Personen im Gesundheitsbereich tätig sind – zum Beispiel als öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungsorganisation, Unternehmen oder zivilgesellschaftliche Organisation. Auch internationale Organisationen oder Behörden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene können antragsberechtigt sein.

Da sich die Antragsberechtigung je nach Projekt unterscheiden kann, sind die Einzelheiten der jeweiligen Ausschreibung zu beachten.    

Die geförderten Maßnahmen müssen einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen. Das bedeutet: Ihre Projekte sollen grenzüberschreitend wirken, europaweite Lösungen ermöglichen oder den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten fördern. Die Finanzierung erfolgt in Form von Finanzhilfen („Grants“) oder im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen („Procurements“), die über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.

Jährlich wird ein Arbeitsprogramm veröffentlicht, das die Förderschwerpunkte und konkreten Ausschreibungen des jeweiligen Jahres definiert. Sie finden dort die Themenbereiche, für die Projektvorschläge beziehungsweise Angebote eingereicht werden können, sowie Fristen und weiterführende Informationen. Die Einreichung von Projektvorschlägen und Angeboten ist nur möglich, wenn Förderaufrufe aus den jährlichen Arbeitsprogrammen veröffentlicht sind.

Möchten Sie sich bewerben, ist eine sorgfältige inhaltliche und formale Vorbereitung wichtig. Die Nationale Kontaktstelle EU4Health (NKS EU4Health) als die vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Stelle unterstützt Sie dabei kostenfrei mit individueller Beratung, Informationsmaterialien und aktuellen Hinweisen zu den Fördermaßnahmen. Das Team der NKS hilft Ihnen, das Förderprogramm besser zu verstehen und unterstützt auch bei der Antragstellung.

Sie möchten zur besseren Gesundheit in Europa beitragen? Dann lohnt sich ein Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten von EU4Health. Informieren Sie sich jetzt auf der Website der Nationalen Kontaktstelle.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Die Antragstellung für eine Förderung im Rahmen von EU4Health erfolgt über ein standardisiertes Verfahren auf europäischer Ebene. Unterschieden wird dabei zwischen Finanzhilfen (Grants) und Auftragsvergaben (Procurements). Beide Varianten starten mit der Auswahl einer passenden Fördermaßnahme über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission (siehe weiterführende Links).

Neben der Webseite der NKS EU4Health finden Sie dort alle aktuellen Förderaufrufe, die sich jeweils auf das jährlich veröffentlichte Arbeitsprogramm beziehen. Die Ausschreibungen beschreiben konkret, welche Themen, Zielgruppen und Projektarten förderfähig sind. Um einen Antrag einreichen zu können, benötigen Sie ein Konto im Teilnehmerportal der Europäischen Kommission (Funding & Tenders Portal), das Sie über das Portal anlegen können. Für die Antragstellung ist zudem eine Registrierung Ihrer Organisation im selben Portal erforderlich. Sie erhalten dabei eine sogenannte PIC-Nummer (Participant Identification Code), die für die Antragstellung zwingend notwendig ist.

Die Antragsunterlagen werden ausschließlich digital über das Funding & Tenders Portal übermittelt. Welche Dokumente einzureichen sind, hängt von der Art der Fördermaßnahme ab.

Die für die jeweiligen Fördermaßnahmen notwendigen Unterlagen werden mit den Förderaufrufen bekanntgegeben.

Typischerweise einzureichen sind:

  • Technische Projektbeschreibung
  • Nachweise der Leistungsfähigkeit, beispielsweise Referenzen
  • Budget

Bei Auftragsvergaben (Procurements) liegt der Fokus verstärkt auf dem Nachweis der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution.

Sobald der Antrag fertiggestellt ist, reichen Sie diesen fristgerecht über das Portal ein. Nach Ablauf der Einreichungsfrist sind keine Änderungen mehr möglich – achten Sie daher auf eine rechtzeitige und vollständige Abgabe.

Im Anschluss bewertet die Europäische Kommission alle eingegangenen Anträge nach festgelegten Kriterien. Dazu gehören unter anderem Relevanz, Wirkung, Qualität und Umsetzbarkeit des Vorhabens. Bei erfolgreicher Bewertung erhalten Sie eine Förderzusage in Form eines

  • Fördervertrags (Grant Agreement) für die Finanzhilfen oder
  • eines Dienstleistungsvertrages im Fall einer Auftragsvergabe.

Erst danach kann das Projekt offiziell starten.

Ausführliche Informationen zur Antragstellung für Finanzhilfen sowie die Besonderheiten der Auftragsvergaben finden Sie auf der Website der Nationalen Kontaktstelle. Zur besseren Orientierung steht Ihnen dort außerdem jeweils ein Video zur Antragstellung zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Fördermaßnahme. Die Antragsfristen liegen in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten. Die genauen Zeiträume für Evaluierung und Rückmeldung werden mit der jeweiligen Veröffentlichung der Fördermaßnahme bekannt gegeben.

rechtliche Voraussetzungen

Für eine Förderung im Rahmen von EU4Health müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Drittland – etwa öffentliche Einrichtungen, NGOs, Universitäten oder Unternehmen.

Bevorzugt werden Maßnahmen, die einen klaren europäischen Mehrwert bringen – also über den rein nationalen Kontext hinausgehen – und zur Zielerreichung des Programms beitragen.

Sprachen

Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021 – 2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
vom: 24.03.2021
Amtsblatt der Europäischen Union L 107 vom 26.03.2021, S. 1

Weblink zur Verordnung

Zur konkreten Umsetzung werden jährlich Arbeitsprogramme verabschiedet.

Annex to the Commission Implementing Decision amending Implementing Decision C(2023) 8524 final on the financing of the programme for the Union’s action in the field of health (‘EU4Health programme’) and the adoption of the work programme for 2024
vom: 15.11.2024
Europäische Kommission

Weblink zum Arbeitsprogramm

Service
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