Förderprogramm

Justiz (2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Europäische Kommission

Ansprechpunkt:

Europäische Kommission

Generaldirektion Justiz und Verbraucher (DG JUST)

Rue de la Loi/Wetstraat 200

B-1049 Brüssel

Tel: Europe Direct: 00800 67891011; Tel. 00322 2991111 (Zentrale)

European Commission – Justiz und Verbraucher

Weiterführende Links:
Funding & Tenders-Portal der EU – Programm „Justiz“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Justiz-Programm bildet die Grundlage für die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der Europäischen Union in den Jahren 2021 bis 2027.

Volltext

Das Programm leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, der auf Rechtsstaatlichkeit mit Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, auf gegenseitiger Anerkennung, gegenseitigem Vertrauen und justizieller Zusammenarbeit beruht. Dadurch werden auch die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte gestärkt.

Aus dem Programm werden Fördermittel zum Beispiel für Schulungen für Richter und andere Rechtspraktiker sowie für einen wirksamen Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen bereitgestellt.

Spezifische Ziele des Programms sind:

  • Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
  • Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz
  • Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Weiterbildung
  • Erleichterung eines wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle
  • örderung des Rechtsschutzes, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz).

Durch folgende Tätigkeiten sollen diese Ziele erreicht werden:

  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen zur Verbesserung der Kenntnisse über die Unionspolitik und das Unionsrecht,
  • gegenseitiges Lernen durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Beteiligten,
  • Analyse- und Überwachungstätigkeiten,
  • Schulung relevanter Interessenträger zur Verbesserung ihres Wissens über die Unionspolitik und das Unionsrecht,
  • Entwicklung und Pflege von Informations- und Kommunikationstechnologie-Instrumenten,
  • Aufbau von Kapazitäten von wichtigen europäischen Netzen und europäischen justiziellen Netzen,
  • Verbesserung der Kenntnisse über das Programm und Verbreitung und Übertragbarkeit seiner Ergebnisse sowie Förderung seiner Außenwirkung.

Gefördert werden Maßnahmen, die über einen europäischen Mehrwert verfügen. Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung wird in Arbeitsprogrammen festgelegt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Jahresarbeitsprogrammen, in denen die durchzuführenden Maßnahmen, die Finanzmittel sowie die wesentlichen Fördervoraussetzungen und Auswahlkriterien festgelegt sind. 

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