Förderprogramm

Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Europäische Kommission

Ansprechpunkt:

Europäische Kommission

Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (DG ECHO)

Rue de la Loi/Wetstraat 200

B-1049 Brüssel

Weiterführende Links:
Humanitäre Hilfe und Katatrophenschutz – Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Katastrophenschutzverfahren bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes.

Volltext

Das Katastrophenschutzverfahren umfasst die Zusammenarbeit bei

  • Präventions- und Vorsorgemaßnahmen innerhalb und unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb der Europäischen Union sowie
  • der Bewältigung der unmittelbaren Folgen einer Katastrophe innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union.

Schwerpunkte des Programms sind

  • die Verhinderung oder Verringerung der Auswirkungen von Katastrophen durch Förderung einer Präventionskultur und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren,
  • die Verbesserung der Vorsorge auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union,
  • die Ergreifung rascher und wirksamer Maßnahmen, wenn eine Katastrophe eingetreten ist oder einzutreten droht,
  • die Stärkung des Bewusstseins und der Vorsorge der Öffentlichkeit in Bezug auf Katastrophen.

Im Rahmen des Programms wird ein Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) eingerichtet, das täglich rund um die Uhr verfügbar ist. Die Arbeit des ERCC wird durch wissenschaftliches Fachwissen unterstützt, das unter anderem von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission bereitgestellt wird.

Darüber hinaus wird eine europäische Kapazitätsreserve (rescEU) bereitgestellt. Damit soll die Reaktionszeit auf Notsituationen in den Bereichen der Waldbrandbekämpfung aus der Luft, der Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Vorfälle und der medizinischen Notfallbewältigung verkürzt werden. Während der COVID-19-Pandemie wurde das Fehlen ausreichender Transport- und Logistikressourcen als wesentliches Hindernis ermittelt, Hilfe zu leisten oder zu erhalten. Daher werden auch Transport- und Logistikressourcen als rescEU-Kapazitäten definiert. Die Entwicklungskosten aller rescEU-Kapazitäten weden vollständig aus dem Unionshaushalt finanziert.

Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus können öffentliche Aufträge vergeben und andere Finanzinstrumente eingesetzt werden.

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Jahresarbeitsprogrammen. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen der Katastrophenbewältigung.

Die Kommission veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Internet.

Im Fall einer Katastrophe oder drohenden Katastrophe kann der betroffene Staat über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen ERCC um Hilfe ersuchen.

 

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