Förderprogramm

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Förderart:
Bürgschaft, Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen planen, mit denen Sie zu einer wettbewerbsfähigen, besonders umweltschonenden, nachhaltigen, besonders tiergerechten und witterungsbedingte Risiken vorbeugenden Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder eine Bürgschaft erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich der Erschließungsmaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie bekommen die Förderung für

  • die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • den Kauf von Anlagen der Innenwirtschaft einschließlich der für den Produktionsprozess nötigen Software,
  • die Anlage von Dauerkulturen im Obstbau sowie
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung baulicher Investitionen, Durchführbarkeitsstudien oder den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen.

Die Höhe des Basis-Zuschusses beträgt für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter und für Erschließungsmaßnahmen bis zu 20 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Darüber hinaus können Sie Zuschüsse

  • für die Erfüllung baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,,
  • Modernisierungsmaßnahmen für eine besonders tiergerechte Haltung von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten zusätzlich zum Basiszuschuss (befristet bis 31.12.2025),
  • spezifische Investitionen in Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • für Betreuungskosten durch eine Beraterin oder einen Berater und
  • für Investitionen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP Agri)

erhalten.

Als Junglandwirtin/Junglandwirt können Sie zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 10 Prozent Ihres förderungsfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch EUR 20.000 bekommen.

Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages, maximal jedoch EUR 1 Million.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 1,5 Millionen je Unternehmen beziehungsweise EUR 2 Millionen je Betriebszusammenschluss von Landwirtinnen und Landwirten. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen für Gewächshäuser und in Zuchtsauenhaltungen, die die Premiumanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, beträgt EUR 2 Millionen je Unternehmen.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

Die Teilförderung für den Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zur deutlichen Minderung der Emissionen beim Aufbringen von Wirtschaftsdüngern beitragen oder die Umweltbelastungen durch Pflanzenschutzmittel verringern, ist bis zum 31.12.2024 ausgesetzt.

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