Förderprogramm

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Volltext

Die L-Bank unterstützt Sie als agrargewerbliches, ernährungs- oder forstwirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsvergünstigten Kredit bei der Finanzierung von Investitionen in die Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Sie erhalten den Kredit für folgende Vorhaben:

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen,
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen,
  • Erwerb von Grundstücken,
  • Kauf von Maschinen und Fahrzeugen sowie
  • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Wenn Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank oder L-Bank eine Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

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