Förderprogramm

Arbeit Inklusiv

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Referat 34 „Teilhabe am Arbeitsleben“

Erzbergerstraße 119

76133 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Integrationsfachdienste vor Ort Förderprogramm „Arbeit Inklusiv – Teil 1 und 2“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zwischen Ihnen als Arbeitgeberin und Arbeitgeber und schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen durch Gewährung von ergänzenden Lohnkostenzuschüssen. Darüber hinaus werden sozialversicherungsrechtlich eingeschränkte Arbeitsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit unterstützt.

Sie erhalten die Förderung als Lohnkostenzuschuss.

Die Höhe des ergänzenden Lohnkostenzuschusses beträgt je nach Art des Arbeitsverhältnisses und der Beschäftigungsdauer zwischen 30 Prozent und 70 Prozent Ihrer Bruttogehaltsaufwendungen.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?