Förderprogramm

Azubi im Verbund – Ausbildung teilen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 22 Berufliche Ausbildung

Theodor-Heuss-Straße 4

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
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Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Stammbetrieb Berufsausbildungen in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Wenn Sie als Stammbetrieb Kurzarbeit angemeldet haben, können Sie von verbesserten Förderbedingungen profitieren.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen im Rahmen der Verbundausbildung, wenn Sie Teile der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) nicht selbstständig durchführen können oder wollen (Stammbetrieb) und sich deshalb zu einem Ausbildungsverbund mit einem anderen Betrieb oder einer Bildungseinrichtung (Partnerbetrieb) zusammenschließen.

Sie bekommen die Förderung für Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss („Prämie“).

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Auszubildender und Ausbildendem

  • EUR 4.000, wenn die Ausbildung im Partnerbetrieb (Betrieb oder Bildungseinrichtung) mindestens 20 Wochen dauert,
  • EUR 2.000, wenn die Ausbildung im Partnerbetrieb (Betrieb oder Bildungseinrichtung) mindestens 4 Wochen bis höchstens 19 Wochen dauert und der Stammbetrieb in diesem Zeitraum Kurzarbeit angemeldet hat.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Ausbildung im Stammbetrieb beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.

Mit dem Antrag müssen Sie eine Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages und eine schriftliche Vereinbarung zwischen Stamm- und durchführendem Betrieb über die Verbundausbildung vorlegen. Als kurzarbeitendes Unternehmen müssen Sie zusätzlich eine Bestätigung der Anzeige von Kurzarbeit durch die zuständige Agentur für Arbeit vorlegen. 

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