Förderprogramm

Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 23 Berufliche Weiterbildung

Theodor-Heuss-Straße 4

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Überbetriebliche Berufsbildung (ÜBS)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Wirtschaftsorganisation und Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft Investitionen in eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes (überbetriebliche Aus- und Fortbildung).

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Erstausstattung,
  • Modernisierung der Ausstattung,
  • Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden,
  • bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und die Umgestaltung von Gebäuden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.

Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent.

Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 23 Berufliche Weiterbildung.

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