Förderprogramm

Beratungen für den Mittelstand

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Beratung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 41

Schlossplatz 4

70173 Stuttgart

Weiterführende Links:
Beratungen für den Mittelstand

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie externe Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen zu allen Problemfeldern der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,
  • Lotsen- und Erstberatungen in der Vorgründungsphase,
  • Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen,
  • EU-Beratungen,
  • Beratung von Handwerksunternehmen über Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen,
  • Weiterbildungsberatungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 350,00 je Tagewerk à 8 Stunden.

Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden maximal 2 Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.

Für Handwerksbetriebe ist die Beratung durch Beratende der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände im Umfang von maximal 4 Beratungstagewerken überwiegend kostenlos.

Für Lotsen- und Erstberatungen beträgt die maximal geförderte Beratungsdauer 1,5 Tagewerke pro Gründungs-/Übernahmevorhaben.

Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:

  • Industrie: RKW Baden-Württemberg
  • Handels- und Dienstleistungsunternehmen:
    • Einzelhandel: Einzelhandelsverband Baden-Württemberg
    • Gaststätten/Hotellerie: Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg
    • Groß- und Außenhandel: Verband für Dienstleistung, Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg e.V.
  • Architekten: Architektenkammer Baden-Württemberg
  • Buchhandel, Verlage: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
  • Agrargewerbliche Wirtschaft: Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.
  • Handwerksbetriebe: Ihre Handwerkskammer oder Ihr Landesinnungsverband
Service
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