Förderprogramm

Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihnen als gewerblichem Unternehmen oder als freiberuflich Tätigen zur Aufnahme eines Kredits bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg bekommen. Die Landesbürgschaften stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die nicht über ausreichende Sicherheiten einer Bank verfügen.

Mit einer Landesbürgschaft können Sie folgende Vorhaben besichern:

  • Kredite einschließlich Leasing- und Factoring-Finanzierungen von Investitionen (einschließlich der Übernahme eines bestehenden Betriebs),
  • Betriebsmittelkredite,
  • Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen.

Der Umfang der Bürgschaft wird im Einzelfall festgelegt und kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Das Bürgschaftsvolumen muss über EUR 15 Millionen liegen.

Bürgschaften in Höhe von EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen übernimmt die L-Bank im Rahmen des Bürgschaftsprogramms. Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 20 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten maximal 6 Jahre.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird Ihr Antrag an die L-Bank weitergeleitet.

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