Förderprogramm

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Förderung von Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen Investitionsbeihilfen zur Marktstrukturverbesserung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen planen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Sie bekommen die Förderung für

  • die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen (zum Beispiel Personal- und Geschäftskosten, Kosten für Büroeinrichtung einschließlich Hard- und Software, Büromaschinen und -geräte) sowie
  • Investitionsvorhaben zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ((zum Beispiel Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Gründung und Tätigwerden von Zusammenschlüssen je nach Antragstellerin und Antragsteller im 1. Jahr nach Anerkennung bis zu 75 Prozent, in den Folgejahren 65 Prozent beziehungsweise 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 400.000;
  • bei Investitionsvorhaben je nach Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben zwischen 10 Prozent und 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 50.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie das zu fördernde Vorhaben durchführen werden.

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