Förderprogramm

Deutschkenntnisse und Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Weiterführende Links:
Landessprachförderprogramm „VwV Deutsch“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Stadt- oder Landkreis Deutsch-Sprachkurse für geflüchtete und andere Menschen mit Migrationshintergrund durchführen, Sprachcafés oder sprachkursbegleitendes Coaching anbieten oder Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Teilnahme von Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund an professionellen, curricular aufgebauten und zertifikatsorientierten Kursen zum Spracherwerb oder zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse, ergänzende Maßnahmen der Sprachförderung sowie der Sprachmittlung.

Als Stadt- oder Landkreis bekommen Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Alphabetisierungskurse, Grund- und Aufbaukurse bis zum Sprachniveau C 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) als sogenannte Regelformate,
  • spezifische Kursformate, die besonderen Teilnahmeeinschränkungen (familiäre Verpflichtungen, bestehendes oder bevorstehendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, selbstständige Erwerbstätigkeit) durch besondere Angebote (Teilzeitkurse, Intensivkurse, reduzierte Mindestteilnehmerzahlen, berufsbegleitende Kurse zu Randzeiten) Rechnung tragen,
  • zertifizierte Abschlusstests und Einstufungstests für Intensivsprachkurse,
  • niedrigschwellige Sprachangebote (zum Beispiel Sprachcafé, Frauensprachtreff), sprachkursbegleitendes Coaching und Zusatzqualifikation von und Fortbildung für Lehrende sowie
  • Sprachmittlung, zum Beispiel Qualifizierung eines ehrenamtlichen Pools von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern und Schulung von Mitarbeitenden zur Zusammenarbeit mit Sprachmittlerinnen und Sprachmitllern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Der Antragszeitraum wird durch einen Aufruf per E-Mail an die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise festgelegt.

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