Förderprogramm

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Förderung LGVFG

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen.

Sie bekommen die Förderung im

  • Teilprogramm „Kommunaler Straßenbau“ unter anderem für Bau-, Ausbau- oder Umbauvorhaben für kommunale Straßen, Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen, verkehrsbezogene Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Modernisieren von Brücken,
  • Teilprogramm „Öffentlicher Personennahverkehr“ (ÖPNV) unter anderem für den Bau von Verkehrswegen der Straßen- und Eisenbahnen, das Einrichten von Bussonderspuren, den Bau, Aus- und Umbau von multimodalen Knoten sowie den barrierefreien Umbau von ÖPNV-Haltestellen,
  • Teilprogramm „Rad- und Fußverkehr“ unter anderem für Neu-, Aus- und Umbau von Rad- und Fußwegen (zum Beispiel Querungsanlagen), Zählstellen, wegweisende Beschilderung sowie Fahrradabstellanlagen und Toilettenanlagen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Programm reichen Sie zu bestimmten Terminen bei dem zuständigen Regierungspräsidium ein.

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