Förderprogramm

Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing (externer Link)

Rechtsgrundlage

Förderkriterien: Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und-Carsharing
vom: 20.05.2025
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Eine Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2026 möglich.

Weblink zu den Förderkriterien (PDF, nicht barrierefrei)

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