Förderprogramm

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Taxi-, Mietwagen- oder Carsharing-Unternehmen oder als Anbieterin und Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs ein neues Fahrzeug mit vollelektrischem Antrieb kaufen oder leasen und Unterstützung bei den Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieterin und Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs und als Carsharing-Unternehmen im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ bei Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität.

Sie bekommen die Förderung für Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für neue vollelektrische Fahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Energiesystem.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 3.000 je E-Fahrzeug. Sie erhalten den Zuschuss normalerweise für höchstens 100 Fahrzeuge.

Richten Sie Ihren bitte Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per E-Mail an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

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